Veröffentlichung eines Flächennutzungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 5. März 2025
Ziel der Planung ist es, Wohnungen zu schaffen und Grünfläche zu erhalten.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 13. März bis 14. April 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Gutachten
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Der circa 0,3 Heltar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Ensen. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:
- im Norden und Osten durch eine Grünfläche, in der sich ein Gebäudekomplex, mit einem Judoclub und ein weiteres freistehendes Gebäude befinden,
- im Süden im Süden durch das Hochufer Porz, das sich weiter entlang des Rheinufers erstreckt und
- im Westen durch die Hohe Straße und das daran angrenzende Wohngebiet.
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Die Planung knüpft an den im Jahr 2007 im Rahmen der Regionale 2010 durchgeführten Wettbewerb ":rhein - Wohnen am Strom"an. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs wurde in der Zwischenzeit angepasst, ohne dass die Grundzüge der Planung zur Schaffung von Wohnbebauung in Rheinnähe aufgegeben wurden.
Ziel der FNP-Änderung ist die Ausweitung der Wohnbaufläche (W) in das Plangebiet hinein zur Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum.
Derzeit stellt der FNP für den Änderungsbereich und darüber hinaus eine Grünfläche mit den Signets "Post" und "Parkanlage" dar. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst einen Teilbereich dieser Grünflächendarstellung, der aktuell privat genutzt wird. Die vorhandene öffentlich zugängliche Grünfläche ist von der Änderung des FNP nicht berührt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf der 237. Änderung des Flächennutzungsplans, Arbeitstitel: "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 13. März 2025 bis 14. April 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Öffnungsszeiten möglich: Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221/221-23960 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221/221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arten umweltbezogener Informationen
Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Artenschutzgutachten Stufe II - Artenschutzrechtliche Prüfung
- Baugrunduntersuchung
- Pedologische Bodenerkundung und- bewertung
- Abfall- und verwertungstechnische Überprüfung von Bodenaushub
- Energiekonzept
- Schalltechnische Untersuchung
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- Überflutungsnachweis
- Verkehrsuntersuchung
- Karten zu den Umweltthemen Hochwasserrisiko, Starkregengefahren, Klimaaktive Flächen in den FNP Freiräumen, Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung
- ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere; Pflanzen; Fläche; Boden; Wasser, Luft Klima; Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Lärm, Altlasten, Erschütterungen, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung; Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).
Köln, den 7. Februar 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23960
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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