Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Januar 2025

Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 6. Februar bis 12. März 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen. 

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:

Begründung
PDF, 134 kb
Offenlageplan
PDF, 8314 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Lindenthal 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 0,05 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln Lindenthal, Stadtteil Sülz. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teil der Verkehrsfläche (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße. 

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet, umfasst das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise).

Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen. Der geplante Erweiterungsbau beansprucht einen Teil der derzeitig gewidmenten Verkehrsfläche. Eine Entwidmung ist nur nach erfolgter Teilaufhebung zulässig.  

Hinweis:

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.    

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme  

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 65439/04 (6442 Nb/04) mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, wird in der Zeit vom 6. Februar 2025 bis 12. März 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich: Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr.

Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22848 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen  

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Köln, den 14. Januar 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22848

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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