Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Januar 2025
Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 6. Februar bis 12. März 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2, § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,05 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln Lindenthal, Stadtteil Sülz. Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teil der Verkehrsfläche (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße.
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet, umfasst das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise).
Ziel der Planung ist es, eine Entwidmung der Verkehrsfläche durchführen zu können, um einen benötigten Erweiterungsbau der Universität Köln zu ermöglichen. Der geplante Erweiterungsbau beansprucht einen Teil der derzeitig gewidmenten Verkehrsfläche. Eine Entwidmung ist nur nach erfolgter Teilaufhebung zulässig.
Hinweis:
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 65439/04 (6442 Nb/04) mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, wird in der Zeit vom 6. Februar 2025 bis 12. März 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich: Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr.
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22848 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Köln, den 14. Januar 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22848
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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