Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs
Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. März 2025
Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Wasserfläche anstelle der öffentlichen Grünfläche beziehungsweise des Lärmschutzwalls zur Sicherung des Lebensraums für die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 27. März bis 30. April 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt einzusehen.
Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung.
Gutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen
Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie am Ende dieser Seite.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie bis 30. April 2025 über unser Online-Formular abgeben:
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 33 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd/Mengenich. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Dauerkleingartenanlage und das Umspannwerk,
- im Osten durch die Bundesautobahn 1 (A1),
- im Süden durch die Venloer Straße (B59) und
- im Westen durch den ehemaligen Auskiesungsbereich mit Gewässern und Biotopstrukturen.
Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche festzusetzen, um die vorhandene schützenswerte Flora und Fauna sowie Teile des Naturschutzgebietes 22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus ist das Ziel, im Rahmen der Bebauungsplanänderung eine grundlegende Neuordnung der für die Bebauung vorgesehenen Flächen zu erwirken und die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 59499/03 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 27. März 2025 bis 30. April 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht. Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22818 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Lärmgutachten
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- Verkehrsgutachten
- Standsicherheitsuntersuchung Böschung Abgrabung
- Erläuterungsbericht Deponiestilllegung
- Umweltinformationen zu den Themen Starkregengefahrenkarte 30- und 100-jährlich, klimaaktive Flächen sowie Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, hier Hochwasser, Starkregen, Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Kampfmittel, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus vorherigen Verfahrensschritten.
Köln, den 14. März 2025
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22818
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.