Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 19. März 2025

Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Wasserfläche anstelle der öffentlichen Grünfläche beziehungsweise des Lärmschutzwalls zur Sicherung des Lebensraums für die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 27. März bis 30. April 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadtplanungsamt  einzusehen. 

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung.

Begründung
PDF, 799 kb
Bebauungsplanentwurf
PDF, 2921 kb
Textliche Festsetzung
PDF, 976 kb

Gutachten

Erläuterungsbericht Deponiestilllegung Anhang 1
PDF, 722 kb
Erläuterungsbericht Deponiestilllegung Anhang 2
PDF, 560 kb
Erläuterungsbericht Deponiestilllegung Anhang 3
PDF, 7656 kb
Erläuterungsbericht Deponiestilllegung, Anhang 4.1
PDF, 197 kb
Erläuterungsbericht Deponiestilllegung Anhang 4.2
PDF, 198 kb
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Rekonstruktion Eingriffsregelung 1995
PDF, 3595 kb
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Eingriffsplan 1. Änderung
PDF, 3533 kb
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Maßnahmenplan
PDF, 4975 kb
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
PDF, 1059 kb
Schalltechnische Untersuchung, Lärmgutachten
PDF, 4638 kb
Standsicherheitsuntersuchung Böschung
PDF, 8802 kb
Standsicherheit Böschung Ergänzung
PDF, 1500 kb
Verkehrsgutachten
PDF, 8698 kb
Verkehrsgutachten Sonderfall
PDF, 1148 kb

Umweltbezogene Stellungnahmen

Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
PDF, 320 kb
Strassen NRW
PDF, 857 kb
Stadt Köln, Dezernat III, Mobilität
PDF, 18 kb
Stadt Köln, Bauverwaltungsamt
PDF, 656 kb
Amprion
PDF, 20 kb
Stadtwerke Köln
PDF, 468 kb
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
PDF, 601 kb
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Nachtrag
PDF, 184 kb
Flächennutzungsplan, klimaaktive Freiflächen
PDF, 448 kb
Planungshinweiskarte Wärmebelastung
PDF, 613 kb
Starkregengefahrenkarte 30-jährlich
PDF, 182 kb
Starkregengefahrenkarte 100-jährlich
PDF, 179 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie am Ende dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie bis 30. April 2025 über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Ehrenfeld 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage  

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich  

Das circa 33 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd/Mengenich. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Dauerkleingartenanlage und das Umspannwerk,     
  • im Osten durch die Bundesautobahn 1 (A1),       
  • im Süden durch die Venloer Straße (B59) und       
  • im Westen durch den ehemaligen Auskiesungsbereich mit Gewässern und Biotopstrukturen.

Auf den dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Anlass und Ziele der Planung  

Ziel der Planung ist es, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche festzusetzen, um die vorhandene schützenswerte Flora und Fauna sowie Teile des Naturschutzgebietes 22 "Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache" planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus ist das Ziel, im Rahmen der Bebauungsplanänderung eine grundlegende Neuordnung der für die Bebauung vorgesehenen Flächen zu erwirken und die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung des Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme  

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 59499/03 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 27. März 2025 bis 30. April 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht. Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt (Stadthaus West), Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln-Deutz, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zu folgenden allgemeinen Sprech- und Verkehrszeiten möglich:  

Montag bis Donnerstag, 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr  

Für eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-22818 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Arten umweltbezogener Informationen  

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Lärmgutachten        
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag        
  • Verkehrsgutachten     
  • Standsicherheitsuntersuchung Böschung Abgrabung        
  • Erläuterungsbericht Deponiestilllegung        
  • Umweltinformationen zu den Themen Starkregengefahrenkarte 30- und 100-jährlich, klimaaktive Flächen sowie Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung       
  • Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden; Wasser, hier Oberflächenwasser und Grundwasser, Luft, hier Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung - hier Lärm, Altlasten, Erschütterungen -, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, hier Hochwasser, Starkregen, Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Kampfmittel, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)       
  • Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus vorherigen Verfahrensschritten.  

Köln, den 14. März 2025                      

Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung

gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-22818

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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