Beendete Veröffentlichung des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2025

Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen.

Informationen zur beendeten Veröffentlichung

Vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 konnten Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Sämtliche Stellungnahmen werden von uns geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit unseren Vorschlägen beziehungsweise mit denen der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen. 

 

Informationen zum Bebauungsplan-Entwurf

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I  Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung  

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der circa 0,9 Hekatar große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Köln-Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt:

  • im Norden durch die Grünfläche "Klimapark"
  • im Osten durch die Bebauung entlang der Vogesenstraße
  • im Süden durch die Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen
  • im Westen durch die Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/ Robert-Perthel-Straße. 

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, eine Wohnbaureservefläche aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) für Wohnzwecke zu entwickeln. Der im gültigen Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche dargestellte Planbereich grenzt unmittelbar an eine bereits bestehende Wohnnutzung entlang der Straße Am Bilderstöckchen sowie der Wohnsiedlung des Stadtteils Bilderstöckchen an. Damit wird beabsichtigt, weiteren Wohnraum zu schaffen, welcher sich im engen räumlichen Zusammenhang bereits bebauter, bestehender Siedlungsstrukturen befindet. Die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die bislang dargestellte "Grünfläche" künftig als "Wohnbaufläche" darzustellen.  

Die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen in Köln-Bilderstöckchen" durchgeführt.  

 

 

Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Auskunft zum Bauleitplanverfahren 

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26927

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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