Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2025

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und einer öffentlichen Spielfläche zu schaffen.

Möglichkeiten der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Begründung mit Umweltbericht
PDF, 564 kb
Vorgabenbezogener Bebauungsplan, Entwurf
PDF, 7200 kb
Vorhaben- und Erschließungsplan
PDF, 3752 kb
Textliche Festsetzungen
PDF, 69 kb

Umweltbezogene Informationen

Artenschutzrechtliche Prüfung I und II
PDF, 4954 kb
Grünordnungsplan
PDF, 14618 kb
Auszug, Altlastenkataster
PDF, 1162 kb
Auszug, Bodenkarte
PDF, 2633 kb
Informationen zur Bodenkarte
PDF, 1566 kb
Gutachten zur nutzungsorientierten Gefährdungsabschätzung
PDF, 11655 kb
Starkregengefahrenkarte, 200-jährliches Ereignis
PDF, 177 kb
Starkregengefahrenkarte, 30-jährliches Ereignis
PDF, 165 kb
Hochwassergefahrenkarte, extremes Ereignis
PDF, 157 kb
Hochwasserrisikokarte
PDF, 429 kb
Hochwassergefahrenkarte, häufiges Ereignis
PDF, 148 kb
Überschwemmungsgebiet Rhein Köln, Auszug
PDF, 303 kb
Überflutungsprüfung
PDF, 17359 kb
Plan zum Grundwasserkörper
PDF, 1746 kb
Planungshinweiskarte zur Wärmebelastung
PDF, 661 kb
Luftschadstoffuntersuchung
PDF, 2236 kb
Landschaftsplan, Schutzgebiete
PDF, 577 kb
Gefahrenschutzkarte, Auszug
PDF, 2166 kb
Wasserschutzgebiete
PDF, 1374 kb
Lärmgutachten
PDF, 6964 kb
Gutachten Nachbarschaftslärm und Tiefgarage
PDF, 821 kb
Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
PDF, 10379 kb
Stellungnahme zum Schallschutz, öffentlliche Spielfläche
PDF, 34 kb
Sammlung Internetlinks
PDF, 192 kb

Umweltbezogene Stellungnahmen

Stellungnahmen der Dienststellen (4-1)
PDF, 6206 kb
Stellugnnahmen der Träger öffentlicher Belange (4-1)
PDF, 887 kb
Stellungnahmen der Dienststellen (4-2)
PDF, 2385 kb
Stellugnnahmen der Träger öffentlicher Belange (4-2)
PDF, 201 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen hier online zur Verfügung stellen.

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Auslegung Bauleitplan 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 0,9 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen.

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Norden durch die Grünfläche "Klimapark"
  • im Osten durch die Bebauung entlang der Vogesenstraße
  • im Süden durch die Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen
  • im Westen durch die Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/ Robert-Perthel-Straße,
  • sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 007, Flurstück 308.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung eines Wohngebietes bestehend aus drei Mehrfamilienhäusern mit ca. 100 Wohneinheiten und eine öffentliche Spielfläche zu schaffen. Die Planung dient der Arrondierung der vorhandenen Bebauungsstrukturen am nördlichen Ortsrand von Bilderstöckchen sowie der Entwicklung einer im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ausgewiesenen Wohnbaureservefläche.

Das Kooperative Baulandmodell 2017 (KoopBLM 2017) kommt zur Anwendung. Es gilt die angepasste Fassung der Umsetzungsanweisung des KoopBLM 2017plus vom 5. Mai 2022.

Parallel zum Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen wird die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64492/01, Arbeitstitel "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 23. Januar 2025 bis 24. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.  

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-31642 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Arten umweltbezogener Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schalltechnische Untersuchung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Sport und den maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109
  • Schalltechnische Stellungnahme zum Lärmschutz an der geplanten öffentlichen Spielplatzfläche
  • Schalltechnische Untersuchung zum Nachbarschaftslärm (Tiefgaragenzufahrt, Stellplätze, Wärmepumpen)
  • Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
  • Überflutungsprüfung für das Auftreten eines Starkregenereignisses
  • Nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung zur Altablagerung im Boden
  • Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen gemäß 39. BImSchV
  • Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II)
  • Grünordnungsplan
  • Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:

    Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Altlasten, Wasser: Oberflächenwasser und Grundwasser, Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge, Hochwasserbelange, Luft: Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm, Erschütterungen, sonstige Gesundheitsbelange/Risiken: Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).

Köln, den 20. Dezember 2024 
Die Oberbürgermeisterin,
in Vertretung gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter  

Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-31642

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

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