Veröffentlichung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Januar 2025
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern und einer öffentlichen Spielfläche zu schaffen.
Möglichkeiten der Einsichtnahme und Stellungnahme
Vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.
Einsichtnahme
Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Umweltbezogene Informationen
Umweltbezogene Stellungnahmen
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Stellungnahme
Ihre Stellungnahme können Sie über unser Online-Formular abgeben, das wir Ihnen hier online zur Verfügung stellen.
Text der Veröffentlichung im Amtsblatt
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) in der derzeit gültigen Fassung
Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das circa 0,9 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Nippes, Stadtteil Bilderstöckchen.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Grünfläche "Klimapark"
- im Osten durch die Bebauung entlang der Vogesenstraße
- im Süden durch die Bebauung entlang der Straße Am Bilderstöckchen
- im Westen durch die Escher Straße und den Knotenpunkt Äußere Kanalstraße/ Robert-Perthel-Straße,
- sowie hinsichtlich extern festgesetzter Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 007, Flurstück 308.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung eines Wohngebietes bestehend aus drei Mehrfamilienhäusern mit ca. 100 Wohneinheiten und eine öffentliche Spielfläche zu schaffen. Die Planung dient der Arrondierung der vorhandenen Bebauungsstrukturen am nördlichen Ortsrand von Bilderstöckchen sowie der Entwicklung einer im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ausgewiesenen Wohnbaureservefläche.
Das Kooperative Baulandmodell 2017 (KoopBLM 2017) kommt zur Anwendung. Es gilt die angepasste Fassung der Umsetzungsanweisung des KoopBLM 2017plus vom 5. Mai 2022.
Parallel zum Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen wird die 248. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 64492/01, Arbeitstitel "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 23. Januar 2025 bis 24. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-31642 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.
Stellungnahmen
Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Arten umweltbezogener Informationen
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schalltechnische Untersuchung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Sport und den maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109
- Schalltechnische Stellungnahme zum Lärmschutz an der geplanten öffentlichen Spielplatzfläche
- Schalltechnische Untersuchung zum Nachbarschaftslärm (Tiefgaragenzufahrt, Stellplätze, Wärmepumpen)
- Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept
- Überflutungsprüfung für das Auftreten eines Starkregenereignisses
- Nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung zur Altablagerung im Boden
- Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen gemäß 39. BImSchV
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II)
- Grünordnungsplan
- Ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Altlasten, Wasser: Oberflächenwasser und Grundwasser, Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge, Hochwasserbelange, Luft: Luftschadstoffe – Emissionen/ Immissionen, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm, Erschütterungen, sonstige Gesundheitsbelange/Risiken: Störfallrisiko, Magnetfeldbelastung, Besonnung/Belichtung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Abfälle und Abwässer, Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Darstellungen Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).
Köln, den 20. Dezember 2024
Die Oberbürgermeisterin,
in Vertretung gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-31642
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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