Welche Beratungsleistungen bieten wir?
Planungen für Ihr Vorhaben dürfen wir nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung der entwurfsverfassenden Person, die von Ihnen beauftragt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine verbindliche Klärung Ihres Vorhabens erst im Antragsverfahren möglich ist.
Als erfahrene Ingenieur*innen des Bauaufsichtsamtes beantworten wir Ihnen Verfahrensfragen und beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere im Baurecht.
Umfangreiche Informationen zu den Antragsverfahren haben wir für Sie zusammengestellt, die Ihnen vorab schon weiterhelfen können:
Schriftliche Anfrage
Senden Sie uns Ihre Anfrage schriftlich. Die meisten E-Mails können wir innerhalb von drei Werktagen beantworten.
- Verwenden Sie gerne unser Kontaktformular.
- Oder senden Sie uns ein Telefax: 0221 / 221-22567.
Allgemeine Beratung
Hierfür vergeben wir Wartemarken.
- Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr
Anmeldung in
Zimmer 07 A 39 (verglastes Büro)
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Vollständigkeitsprüfung Ihrer Anträge
Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Fehlt etwas, erhalten Sie von uns eine Liste mit Empfehlungen, um Ihre Unterlagen vervollständigen zu können.
Die Prüfung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular:
Nur wenn Sie Ihre Grundstücksdaten und Ihre E-Mail-Adresse zur Hand haben, können Sie zur Terminvereinbarung auch das Bürgertelefon nutzen:
Telefon 115 oder 0221 / 221-0.
Telefonische Beratung
Sie können sich mit Ihren Fragen direkt an uns wenden.
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-33363