Sie benötigen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung Ihrer künstlerischen Projekte? Dann wenden Sie sich an uns.

Mit unseren Förderprogrammen fördern wir professionelle Künstler*innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger*innen richten. Angebote von Laien werden nicht gefördert.

Wir fördern unterschiedliche Projektvorhaben wie Kunstausstellungen, Filmfestivals, Popkonzerte, Literaturlesungen oder Fachsymposien. Ebenso fördern wir ohne Fristsetzung Infrastrukturmaßnahmen beispielsweise die Anschaffung von Technik, Bau- und Umbaumaßnahmen. Es gelten die jeweiligen Merkblätter.

Antragsfrist ist der 30. September

Für Projekte, deren Realisierung im Folgejahr stattfinden soll, ist die Antragsfrist der 30. September.

Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.

Hier finden Sie unsere Förderprogramme mit den geförderten Projektvorhaben. Bitte wählen Sie bei einer digitalen Antragstellung das jeweilige Projektvorhaben (Förderbereich) und die jeweilige Projektart, zum Beispiel "Antrag zur Frist", aus:

Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst und Neue Medien

Einzelausstellungen, Jahresprogramme, Performances, Austauschprojekte

Beantragt werden kann ein Zuschuss für öffentlich zugängliche Projektvorhaben, die in Köln stattfinden. Zum Beispiel: Einzelaktionen, Reihen, Jahresprogramm von Ausstellungsräumen, Residenzen, Festivals.

Mietzuschüsse für Ausstellungsräume

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Mietkosten von Ausstellungsräumen. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Fachbeirat Bildende Kunst vergeben werden.

Gemeinschaftsprojekte und Marketing von Netzwerken

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Vorhaben aus der Szene, die nachhaltig zur Vernetzung oder gebündelten Präsentation und Sichtbarkeit einer Teilszene beitragen. Beispiel: Art Initiatives Cologne, She was like BÄM, oder ähnliches

Workshops, Seminare, Symposien, Kongresse, Vortragsreihen

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Workshops, Seminare, Symposien, Kongresse oder Vortragsreihen, sofern diese für die Kölner Kunstszene von Relevanz und öffentlich zugänglich sind.

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst, Neue Medien und Literatur:

Filmkultur

Filmvorführungen

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Festivals, Reihen und einzelne Filmscreenings. Gefördert werden sowohl bestehende als auch neue Formate.

Kommunikations-, Marketing-, und Netzwerkprojekte

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte der Filmvermittlung in Diskurs, Theorie, Kontextualisierung sowie Vorhaben zur Verbesserung der Binnen- und Außenwahrnehmung der Kölner Filmkulturszene, der Vernetzung und der Öffentlichkeitsarbeit.

Tagungen, Seminare, Workshops, Vorträge

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte der Filmvermittlung (Diskurs, Theorie, Kontextualisierung) und für Projekte der Filmbildung, die in Kooperation mit Schulen oder Einrichtungen der kulturellen Bildung stattfinden und öffentlichen Charakter haben (Workshops, Screenings, Tagungen).

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen. 

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Popkultur und Filmkultur:

Till Kniola

Infrastrukturförderung

Bauzuschüsse

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Neueinrichtung beziehungsweise Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte, zum Beispiel Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen; für bauliche Maßnahmen beziehungsweise mobile Einbauten zur spezifisch kulturellen Nutzung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ebenfalls gefördert werden kann die Erschließung und Ertüchtigung als Probe- oder Produktionsraum.

Merkblatt Technik Bauunterhaltung
PDF, 259 kb

Lärmschutzfonds

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der Kulturorte zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von baulichen lärmmindernden Ertüchtigungen der Institutionen/Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit dieser Zielrichtung sein.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie umfasst dies auch Verbesserungen im Bereich der Lüftungstechnik, die dazu beitragen, eine mögliche Virenbelastung in der Raumluft so zu reduzieren, dass das Risiko einer Tröpfcheninfektion über luftgetragene Aerosole minimiert werden kann.

Merkblatt Lärmschutzfonds

Technikförderung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für mobile Technikausstattung beziehungsweise nutzungsspezifische Technikeinbauten.  

 

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Claudia Rieck

Telefon 0221 / 221-23270

E-Mail an Claudia Rieck

Kulturelle Teilhabe (Interkultur, Inklusion)

Veranstaltungen zum Thema Interkultur

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte aller Sparten, deren thematischer Fokus interkulturell ausgerichtet ist (Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Tanzvorführungen, Lesereihen).

Veranstaltungen zum Thema Diversity

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Projekte aller Sparten mit den Themenschwerpunkten Kultur und Inklusion, Kultur und Alter, Kultur unter erschwerten sozialen Bedingungen sowie Kultur für Vielfalt (Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Tanzvorführungen, Lesereihen).  

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.    

Alle Informationen zur Förderung Interkultureller Kunstprojekte haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

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Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft - kulturelle Teilhabe:

Zsolt Káldy

Literatur

Literaturveranstaltungen und Lesungen

Beantragt werden kann ein Zuschuss für öffentliche Veranstaltungen, die in Köln stattfinden, zum Beispiel Einzellesungen, Lesereihen, Festivals.  

Schullesungen

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Schullesungen.  

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteurinnen und Akteure, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.    

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst, Neue Medien und Literatur:

Musik

Konzerte

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Durchführung von Einzelkonzerten, Konzertreihen oder Festivals. Bei Gesamtkosten über 5.000 Euro sind weitere Förderinnen oder Förderer notwendig.

Dokumentationen

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Herstellung von Büchern, CDs, DVDs und anderen Medien zur Dokumentation von künstlerischen Projekten, Institutionen oder Personen, die für das Musikleben der Stadt Köln von herausgehobener Bedeutung sind.

CD-Produktionen

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Herstellung einer CD (vorrangig Debut CD). Förderfähig sind alle Herstellungskosten ausgenommen Musikerhonorare.

Komposition

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Erarbeitung einer Komposition.

Gastspiel

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Mitfinanzierung von Tourneen/Gastspielreisen Kölner Musiker*innen und Ensembles, die außerhalb von Köln stattfinden. Förderfähige Kosten sind Reise- und Unterbringungskosten. Musikerhonorare sind nicht förderfähig.  

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.    

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

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Referat für Musik: 

Dr. Hermann-Christoph Müller

Popkultur

Konzerte und DJ-Gigs

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Live-Konzerte oder DJ Gigs in Form von Festivals, Reihen oder Einzelveranstaltungen. Künstlerische Programmation oder Thema müssen erkennbar sein, besondere Berücksichtigung finden Formate, die junge und neue Bands und Künstler*innen aus der lokalen Szene präsentieren.

Kommunikations-, Marketing-, und Netzwerkprojekte

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Vorhaben aus der Szene, die nachhaltig zur Vernetzung oder gebündelten Präsentation einer Teilszene beitragen (Beispiel: Record Store Day, Vinyl Map Cologne).

Workshops und Seminare

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Workshops und Seminare nach dem Kriterium "von der Szene - für die Szene". Gemeint sind Praxisseminare mit Wissenstransfer außerhalb der etablierten Institutionen.

Produktionen, Sonderprojekte (Tonträger)

Förderung für Produktionen von physischen Tonträgern und Veröffentlichungen mit Bezug zu Köln sowie von Sonderprojekten im Bereich der künstlerischen Forschung. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Beirat Popkultur vergeben werden.

Internationale Gastspiele, Austauschprojekte oder Fachteilnahmen (Cologne Music Export)

Förderung von Gastspielen und Konferenzteilnahmen von Kölner Akteur*innen der Popkultur im Ausland. Diese Förderung kann nur per Ausschreibung und Beratung durch den Beirat Popkultur vergeben werden.

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.

Alles Wissenswerte zur Förderung enthalten die für Sie bereitgestellten Merkblätter.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt
Merkblatt Popkultur - Produktionen und Sonderprojekte und Cologne Music Export
PDF, 132 kb

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Popkultur und Filmkultur:

Till Kniola

Tanz

Tanzproduktionen

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Tanzstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Der Zuschuss kann die Kosten der ersten gesicherten Aufführungsstaffel beinhalten. 

Gastspiele

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu besonderen Gastspielen Kölner Gruppen außerhalb Kölns. Die reguläre Gastspieltätigkeit ist nicht förderfähig. Außerdem können Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln gefördert werden, sofern Kölner Kooperationspartner*innen beteiligt sind und den Antrag stellen. Ein unterstützender Beitrag der Kooperationspartner*innen wird erwartet.  

Abspiele

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Förderung des Abspiels bereits bestehender Produktionen in Köln. Die kooperierende Spielstätte muss einen unterstützenden Beitrag leisten.  

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.    

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt
Hinweisblatt zum Kosten- und Finanzierungsplan Tanz und Theater

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Tanz:

Gisela Deckart

Theater

Gastspiele

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu besonderen Gastspielen Kölner Gruppen außerhalb Kölns. Die reguläre Gastspieltätigkeit ist nicht förderfähig. Außerdem können Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln gefördert werden, sofern Kölner Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner beteiligt sind und den Antrag stellen. Ein unterstützender Beitrag der Kooperationspartner*innen wird erwartet.  

Abspiele

Beantragt werden kann ein Zuschuss zur Förderung des Abspiels bereits bestehender Produktionen in Köln. Die kooperierende Spielstätte muss einen unterstützenden Beitrag leisten.  

Theaterproduktionen

Beantragt werden kann ein Zuschuss zu den Kosten der Produktion eines Theaterstücks, eines Festivals, einer Programmreihe oder einer städteübergreifenden Koproduktion. Der Zuschuss kann die Kosten der ersten gesicherten Aufführungsstaffel beinhalten. 

Interessenvertretung

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Netzwerke verschiedener Akteur*innen, die Funktionen und Aufgaben im Gesamtinteresse einer Szene oder Teilszene übernehmen.    

Alles Wissenswerte zur Förderung enthält das für Sie bereitgestellte Merkblatt.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt
Hinweisblatt zum Kosten- und Finanzierungsplan Tanz und Theater

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Referat für Theater:

Gisela Deckart-Kolvenbach

Übergreifende Förderungen

Innovative Kleinveranstaltungen

Beantragt werden kann ein Zuschuss für Festivals und Veranstaltungen, die in experimentellen Ansätzen die Grenzen zu anderen Gesellschaftsbereichen wie Jugendkultur, Sport, Medien, Stadtentwicklung sowie den angewandten Künsten (Design, Architektur) überschreiten. Gefördert werden sollen hierbei insbesondere junge oder neu gegründete Initiativen.  

Überregionale Antragsverfahren (Vorbereitungskosten)

Beantragt werden kann ein Zuschuss für die Erstellung von Konzepten zur Internationalisierung und zur weiteren überregionalen Ausrichtung ihrer Veranstaltungen und Projekte bis zur Antragsreife für das Förderprogramm "Kreatives Europa" oder anderer bundesweiter Fördermittelgeber zu erarbeiten. Der Zuschuss dient zur Kofinanzierung der Kosten, die für die Institution oder Initiativen bis zur Antragstellung entstehen.

Merkblatt zum Antrag auf Projektförderung im Kulturamt

Dreijährige Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen

Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 die "Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen" in allen Sparten der freien Szene beschlossen und die Verwaltung mit der dargestellten Umsetzung (Vergabe von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushaltsjahr 2021 beauftragt.

Die Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Jahr 2022 stellt der Kulturverwaltung zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Vergabe von bedarfsgerecht aufgestockten Betriebskostenzuschüssen bereits geförderter Interessenvertretungen oder der Vergabe erstmaliger Betriebskostenzuschüsse an neu entstandene oder bisher nicht unterstützte Interessenvertretungen zur Verfügung.

Die Interessenvertretungen der freien Szene können sich bis zum 24. Januar 2022 um Förderungen bewerben.

Weitere Informationen zu Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen