für Anträge auf Projektförderung in den Schwerpunkten "Produktionen und Sonderprojekte" und "Cologne Music Export"

Allgemeine Hinweise

Die Förderung von Projekten in den Schwerpunkten "4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten" und "4.1.8. Cologne Music Export" des Popkulturförderkonzepts richtet sich an professionelle Akteur*innen der Popkultur in Köln. Ziel ist es, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stärken.

Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Zu den eingegangenen Projektanträgen erarbeitet der Beirat Popkultur gemeinsam mit der Verwaltung Empfehlungen für Förderungen, die dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte müssen im Jahr 2024 realisiert werden.

Im Schwerpunkt "4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten" stehen 50.000 Euro und im Schwerpunkt "4.1.8. Cologne Music Export" stehen 35.000 Euro im Kalenderjahr 2024 zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Im Schwerpunkt Produktionen und Sonderprojekte reichen Sie bitte folgende Informationen im Rahmen der digitalen Antragsstellung im Abschnitt "Beschreibung des Projektes" entweder im Textfeld als Verlinkungen und/oder als Anhang ein.

  • Bandvorstellung/Lebenslauf oder ähnliches zum künstlerischen Werdegang
  • Elektronischer Pressespiegel/Electronic Press Kit
  • Links zu mindestens zwei möglichst aktuellen Musikbeispielen/Tracks
  • Maximale Förderhöhe in der Antragsstellung: 10.000 Euro. Die Kalkulation muss einen ausgewiesenen Eigenanteil von 10 bis 30 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.

Im Schwerpunkt Cologne Music Export sind die folgende Informationen im Rahmen der digitalen Antragsstellung im Abschnitt "Beschreibung des Projektes" entweder im Textfeld als Verlinkungen und/oder als Anhang einzureichen:

  • Bandvorstellung/Lebenslauf oder ähnliches zum künstlerischen Werdegang
  • Elektronischer Pressespiegel/Electronic Press Kit
  • Links zu Videos von Live-Auftritten der Musiker*innen, et cetera
  • Einladung/Booking beziehungsweise Bestätigung/Konzertankündigung mit namentlicher Erwähnung für den Auftritt/die Teilnahme im Ausland (können Sie nachreichen)
  • Maximale Förderhöhe in der Antragsstellung: 5.000 Euro. Die Kalkulation muss einen Eigenanteil an den Gesamtkosten aufweisen (Höhe variabel).

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Akteur*innen der Popkultur mit Sitz in Köln. Die Art der Geschäfts- oder Organisationsform ist unerheblich.  

Welche Antragsfristen gibt es?

Die Antragsfrist für Projekte im Schwerpunkt "4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten" endet am 5. Januar 2024. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können wir nicht mehr berücksichtigen. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Stadt Köln.

Für Projekte im Schwerpunkt "4.1.8. Cologne Music Export" können Sie ganzjährig ohne Ausschlussfrist Anträge stellen. Die eingegangenen Projektanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und gegebenenfalls zur Förderung empfohlen.

Welche Form muss der Antrag haben?

Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten digitalen Projektantrag, inklusive einer kurzen, aussagekräftigen Projektbeschreibung und den unter "Voraussetzungen" aufgeführten Informationen und Anhängen. Zusätzlich zum digitalen Antrag können Sie begleitende Materialien wie Tonträger oder Druckerzeugnisse in fünffacher Ausführung an das Kulturamt senden (freibleibend).

Die Anschrift lautet:

Kulturamt der Stadt Köln

Referat Popkultur und Filmkultur

Richartzstraße 2-4

50667 Köln.

Welche Pflichten bestehen?

Wenn wir Ihr Projekt fördern, weisen Sie bitte mit Logoabdruck auf die Förderung durch das Kulturamt der Stadt Köln hin. Nach Projektabschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht ein. Den Abgabetermin hierfür können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Mit dem Verwendungsnachweis wird der Stadt als Unterstützerin dokumentiert, ob die Mittel erfolgreich und zweckgebunden verwendet wurden.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Till Kniola

Referent für Pop- und Filmkultur

Telefon: 0221 / 221-23446

E-Mail an Till Kniola