Rund um Köln befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, die mit ihren Anbauprodukten die Bevölkerung ortsnah mit Lebensmitteln versorgen.

Nach erfolgter Ernte und in Vorbereitung weiterer Nutzungen erfolgt im Rahmen der landwirtschaftlichen Praxis zur Verbesserung der Bodeneigenschaften die Ausbringung von Düngemitteln.

Im Rheinland wird vorwiegend Ackerbau und selten Vieh- und Geflügelzucht betrieben. Somit fallen keine nennenswerten Mengen von natürlichem Dünger, wie Stallmist, Gülle oder Kot, an. Daher werden Gülle und Hühnertrockenkot aus anderen Landesteilen, beispielsweise vom Niederrhein oder aus dem Münsterland, aber auch aus den benachbarten Niederlanden, importiert.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat detaillierte Informationen zur Praxis der Düngung erstellt und auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Düngung in Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wer kontrolliert die Düngemittel-Ausbringung?

Mit der Aufgabe der grundlegenden Überwachung einer "ordnungsgemäßen Düngung" ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen betraut. In Köln wird die Ausbringung dieser natürlichen Düngemittel im Rahmen der Düngeverordnung durch die Landwirtschaftskammer, Kreisstelle "Rhein-Erft-Kreis" mit Dienstsitz in Köln-Auweiler überwacht.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Rhein-Sieg-Kreis
Gartenstraße 11
50765 Köln

Telefon: 0221 / 5340-100

Telefax: 0221 / 5340-199

E-Mail an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wasserschutzgebiete

In Köln sind 53 Prozent des Stadtgebietes als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Bereichen erfolgt zusätzlich eine Begleitung der Düngemittel-Ausbringung durch den landwirtschaftlichen Beratungsdienst der RheinEnergie AG

Wasserschutzgebiete, RheinEnergie AG

Die Arbeitskreise "Ackerbau und Wasser" sind aktiv in den rechts- und linksrheinischen Ortsteilen von Köln.

Arbeitskreise Ackerbau und Wasser Drüber und Drunter - Schutzgemeinschaft Boden und Wasser im Langeler Bogen e. V.

Rechtliche Grundlage - Die Düngemittelverordnung

Die Düngemittelverordnung enthält Vorgaben, wie mit diesen Düngemitteln im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis zu verfahren ist.

Düngemittelverordung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Kontakt

Für weitere Auskünfte steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft gerne mit den Rufnummern 0221 / 221-25374 und -24935 zur Verfügung.