Lebhaft und lauffreudig oder eher ruhig, ein Familienhund mit viel Geduld, ein strenger Wachhund, ein großer Gemütlicher oder ein kleiner Wirbelwind - so verschieden wie die Hunderassen sind, so verschieden sind auch die Herrchen und Frauchen, die sich einen Hund als Begleitung wünschen. 

Sie haben sich einen Hund gekauft?  

Je nach Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes, den Sie halten möchten, gibt es verschiedene Regelungen.

In der Stichwortliste finden Sie wichtige Informationen zur Anschaffung oder Haltung eines Hundes. In Zweifelsfällen wird die Hunderasse abschließend von den Veterinärinnen und Veterinären festgestellt, ggf. durch phänotypisches Rassegutachten, das heißt, nach dem äußeren Erscheinungsbild.  

Hunde - Stichwortliste
Neuer Hund - oder schon einer da?

Sie spielen mit dem Gedanken, einen "Kampfhund" zu kaufen?

Bitte lassen Sie sich fachkundig beraten, welcher Hund zu Ihnen passt, bevor Sie sich einen Hund/Welpen kaufen. Eine solche Beratung kann zum Beispiel die Haustierärztin oder der Haustierarzt, die Tierheime oder eine Hundetrainerin bzw. ein Hundetrainer anbieten. Wichtig sind vor allem die Voraussetzungen für eine Haltung der Rassen, die nach dem Landeshundegesetz NRW als "gefährlich" (gemäß § 3) oder als "Hund bestimmter Rasse" (gemäß § 10) eingestuft sind.

Bitte beachten Sie, dass Hunde, die gemäß Landeshundegesetz § 3 als gefährlich gelten, ausschließlich nur aus dem Tierheim übernommen werden dürfen.

Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen

Sie möchten einen großen Hund als neues Familienmitglied?

Ab 40 Zentimeter Schulterhöhe bzw. 20 Kilogramm Gewicht gilt ein Hund als großer Hund (§ 11 Landeshundegesetz NRW). Er muss zusätzlich zur Hundesteuer auch beim Ordnungsamt angemeldet werden, als Hundehalterin oder Hundehalterin müssen Sie den Sachkundenachweis zur Hundehaltung vorlegen. Wenn Ihr großer Hund einmal stirbt oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie ihn auch beim Ordnungsamt wieder ab.

Haltungsanzeige für einen großen Hund

Online anmelden - alle Schritte in einem verbinden

Im Online-Anmeldeverfahren können Sie alle Anmeldeschritte verbinden: Sie melden Ihren Hund zur Hundesteuer an und gleichzeitig melden Sie den großen Hund beim Ordnungsamt an, beantragen die Erlaubnis für einen Hund einer bestimmten Rasse oder für einen gefährlichen Hund. Ihre erforderlichen Dokumente können Sie als PDF-Datei hochladen, die Bescheide für Steuern, Gebühren und Erlaubnisse erhalten Sie nach Hause. Die Gebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beim Ordnungsamt können Sie im Anschluss an das Online-Anmeldeverfahren direkt per ePayment bezahlen.

Einen Hund online anmelden