Seit dem Sommer 2020 bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Anbieter viafintech GmbH (vormals Cash Payment Solutions GmbH) eine innovative Zahlart zur Bezahlung von Verwarngeldern für Parkverstöße im Rahmen eines Pilotprojektes an. Diese Zahlart stellt eine sinnvolle Ergänzung unseres Angebotes an digitalen Dienstleistungen dar und wurde während des Pilotbetriebes gut angenommen. Wir übernehmen die Zahlart daher zur Begleichung der Verwarngelder für Parkverstöße in den laufenden Betrieb und prüfen aktuell eine Ausweitung auf andere Verwaltungsleistungen.

Worum geht es genau?

Die Zahlung von Verwarngeldern für Verstöße beim Halten und Parken, welche von der städtischen Verkehrsüberwachung aufgenommen wurden, war lange Zeit nur per Überweisung möglich. Nach Abschluss des Pilotbetriebes bieten wir Ihnen weiterhin alternativ an, das sogenannte Knöllchen deutschlandweit im teilnehmenden Einzelhandel direkt an der Kasse zu begleichen. An Barzahlen/viacash nehmen in ganz Deutschland verschiedene Geschäfte des Einzelhandels mit über 12.000 Filialen teil. Dabei haben Sie die Auswahl zwischen allen dort akzeptierten Zahlungsmitteln. Insbesondere ist es möglich, das Verwarngeld in bar zu bezahlen.

 

Wie funktioniert Barzahlen/viacash?

© Barzahlen/viacash

Mit dem Anhörungsschreiben erhalten Sie einen Zahlschein, mit dem Sie das Verwarngeld bezahlen können. Zusätzlich zu diesem bekannten Überweisungsträger erhalten Sie ab sofort einen abtrennbaren Zahlschein. Auf diesem Zahlschein befindet sich ein Strichcode, wie er zum Beispiel auf Pfandbons zu finden ist. Es werden keine personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet. Zur Verarbeitung Ihrer Zahlung werden lediglich das Kassenzeichen sowie der Zahlbetrag benötigt - genau so, als würden Sie den Überweisungsträger benutzen. Der Aufdruck ist so gewählt, dass auch für das Kassenpersonal nicht ersichtlich ist, um welche Zahlung es sich handelt.

Nicht jedes Geschäft im Einzelhandel nimmt an Barzahlen/viacash teil. Bitte suchen Sie daher zunächst anhand des Filialfinders die nächstgelegene teilnehmende Filiale. Der Link zum Filialfinder ist auf dem Zahlschein aufgedruckt, Sie finden ihn auch hier:

Filialfinder Barzahlen/viacash

Bitte legen Sie den Zahlschein an der Kasse vor. Dort wird er wie jedes andere Produkt gescannt und kann bezahlt werden. Dies geht auch zusammen mit Ihrem Einkauf, Sie können in einer Summe bezahlen.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur eine der beiden angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, entweder die Banküberweisung oder den Zahlschein von Barzahlen/viacash, nutzen.

Fragen und Antworten

Wo kann man Barzahlen/viacash nutzen?

Derzeit ist Barzahlen/viacash deutschlandweit in über 12.000 Filialen von unter anderem REWE, dm, PENNY, Rossmann, real, mobilcom-debitel, Budni, Ludwig, Eckert, Adams, ON, Barbarino und toom möglich. In Köln beteiligen sich über 180 Filialen einzelner Einzelhandelspartner an der Zahlart.

Muss ich mich ausweisen?

Nein, bei der Bezahlung von Verwarngeldern mit Barzahlen/viacash müssen Sie keinen Ausweis vorzeigen.

Kann eine andere Person den Zahlschein benutzen?

Genau wie bei der Überweisung ist auch die Nutzung des Zahlscheines durch eine andere Person möglich.

Was sind die Vorteile von Barzahlen/viacash?

Sie wickeln Ihre Zahlung schnell und einfach zu den Öffnungszeiten des Einzelhandels ab. Durch die Möglichkeit der Barzahlung geben Sie keine sensiblen Konto- oder Kreditkartendaten preis.

Warum bietet die Stadt Köln Barzahlen/viacash an?

Laut der Statistik "Zahlungsverhalten in Deutschland 2017" der Deutschen Bundesbank werden 74 Prozent der Transaktionen in Bargeld abgewickelt. Verwarngelder können bislang nur bei der Stadtkasse mit Bargeld gezahlt werden. Wir möchten nun eine weitere Möglichkeit zur Barzahlung eröffnen.

Warum bietet die Stadt Köln nicht alle Optionen von Barzahlen/viacash an?

Wir haben zunächst in einem Pilotbetrieb die Akzeptanz von Barzahlen/viacash im Zusammenspiel mit der öffentlichen Verwaltung ausgetestet. Im nächsten Schritt prüfen wir die Ausweitung auf weitere Verwaltungsleistungen.

Was kann ich tun, wenn mein Zahlschein abgelaufen ist?

Wenn der Zahlschein abgelaufen ist, kann er im Einzelhandel nicht mehr eingelöst werden. Sie können das Verwarngeld immer noch per Überweisung bezahlen. Der Überweisungsträger wurde Ihnen mit dem Anhörungsschreiben zugesandt. Beachten Sie jedoch die Zahlfristen und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zur Bußgeldstelle auf.

Was mache ich, wenn ich doppelt bezahlt habe?

Wenn Sie das Verwarngeld bereits mit Barzahlen/viacash bezahlt haben und es versehentlich zusätzlich überweisen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bußgeldstelle auf. Dort können Ihre Zahlungen an Hand des Kassenzeichens nachverfolgt werden.

Ich habe eine Frage zum Verwarngeld

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Anhörung / Verwarnung

Fragen können Sie auch direkt an die Bußgeldstelle richten:

Ihre Frage ist noch offen?

Vielen Dank für Ihr Interesse an Barzahlen/viacash. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte über die nachfolgenden Optionen.

Kontakt

Wir beantworten Ihnen sehr gerne Fragen zum Projekt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Stabsstelle Digitalisierung.

Stabsstelle Digitalisierung

Für Fragen zu Verwarngeldzahlungen wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle.

Weitere Informationen zu Barzahlen/viacash erhalten Sie auch bei der viafintech GmbH.

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