© Karsten Ehlers

Mit der voranschreitenden Digitalisierung besteht ein kontinuierlich wachsender Bedarf, die aufkommenden Neuerungen durch Schulungen, Wissenstransfers und fortbildende Veranstaltungen auszuprobieren und zu ihrer Weiterentwicklung beizutragen.

Die Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft soll, beginnend bei der Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen über die Integration von Migrantinnen und Migranten bis hin zur Unterstützung von Seniorinnen und Senioren, die bisher wenig Kontakt zur digitalen Welt hatten, für möglichst alle Kölnerinnen und Kölner gesichert werden. Besonders ehrenamtlich Tätige sollen dabei in der Durchführung ihrer guten Ideen unterstützt werden.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige ehrenamtlich Tätige und Initiativen, Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen. Die Förderung richtet sich auch an Start-Ups, Communities und an alle, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Parteien oder parteiähnliche Vereinigungen sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Was kann gefördert werden?

Bei der Vergabe der Fördermittel sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Das Projekt muss in Köln stattfinden.
  • Das Projekt ist nicht gewinnbringend, kommerziell oder parteipolitisch ausgerichtet.
  • Das Projekt ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den Werten des Grundgesetzes vereinbar.
  • Das Vorhaben stärkt die digitale Kompetenz der Stadtgesellschaft, aber besonders konkret die digitale Kompetenz von Kindern, Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren.
  • Das Vorhaben kann in eine bestehende und bewährte Veranstaltungsreihe integriert werden. Es handelt sich um ein Angebot, mit dem die digitalen Möglichkeiten zur politischen Bildung oder Steigerung des Interesses an Politik oder gesellschaftlichem Engagement stärker genutzt werden können.
  • Das Projekt stärkt das freiwillige generationenübergreifende Engagement zur Förderung der Medienkompetenz im Bereich des Internets und anderer neuer Medien.

Rahmenbedingungen und Förderprogramm

Zuwendungen werden nur für einzelne, inhaltlich und finanziell abgrenzbare Vorhaben gewährt (Projektförderung). Eine institutionelle finanzielle Unterstützung ist somit ausgeschlossen.

Die Projekte werden mit einem Festbetrag finanziert. Dabei soll ein Höchstbetrag von 1.000 Euro je Projekt nicht überschritten werden, wobei Ausnahmen grundsätzlich möglich sind. Im Rahmen des Projektes ist ein angemessener Eigenanteil zu erbringen. Nähere Erläuterungen finden Sie im Förderprogramm.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es bereits vergleichbare Veranstaltungen oder Programme gibt, die Veranstaltungen und Programme auch auf kommerzieller Basis durchgeführt werden können oder die Maßnahmen für die Projektdurchführung bereits begonnen wurden.

Unser Förderprogramm können Sie hier einsehen:

Förderprogramm Digitales Engagement
PDF, 144 kb

Antragstellung und Frist

Abweichend zum Vorjahr gibt es im Jahr 2020 nur einen Stichtag. Anträge auf Fördermittel inklusive Kostenaufstellung können einmalig zum Stichtag 15. März 2020 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung und Beginn der Veranstaltung mindestens sechs Wochen Zeitabstand liegen müssen.

Für die obligatorische Kostenaufstellung benutzen Sie bitte nur diesen Vordruck, welcher vollständig ausgefüllt sein muss:

Kostenaufstellung Vorlage

Ihren Antrag stellen Sie bitte über dieses Formular:

Antrag zur Förderung des Digitalen Engagements

Logo der Stadt Köln

© Stadt Köln

Bewilligungsbescheide zur Förderung des digitalen Engagements enthalten die Auflage, alle Publikationen in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt oder der geförderten Einrichtung mit einem entsprechenden Hinweis auf die Zuwendungsgeberin Stadt Köln zu versehen.

Verwenden Sie dazu bitte das zum Download bereitgestellte städtische Logo und führen Sie dieses in der Rubrik "Förderinnen und Förderer auf".

Besteht die Förderung hingegen darin, eine Veranstaltung durch Beratung, Organisation und Werbung - also ohne finanzielle Zuschüsse - zu unterstützen, ist das städtische Logo unter der Rubrik "Unterstützerinnen und Unterstützer" aufzunehmen.

Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Stabsstelle Digitalisierung ist die Verwendung des Logos der Stadt Köln nicht gestattet.

Das städtische Logo steht in den Dateiformaten EPS, JPEG, TIF und PNG zur Verfügung. Sie können die Logos als komprimierte Datei herunterladen. Beachten Sie dabei bitte, dass die Dateien erst nach dem Entpacken dieser Datei zur Verfügung stehen. Ein bloßer Doppelklick auf die gewünschte Datei reicht nicht aus.

Sollten Sie mit den angebotenen Dateiformaten nicht auskommen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Stabsstelle Digitalisierung.

Logo der Stabsstelle Digitalisierung
ZIP, 1437 kb

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