Wir prüfen Bauanträge, insbesondere für medizinische Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, im Hinblick auf infektionshygienische und umwelthygienische Gesichtspunkte. Aus unseren Erfahrungen, welche Probleme bei bestehenden Gebäuden auftreten, möchten wir hier Hinweise geben, auf was besonders zu achten ist. Außerdem fehlen häufig Unterlagen bei einigen der folgenden Punkte:

Medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und Arztpraxen

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)

Nach Absatz 3 der HygMedVO sind für Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 Bauvorhaben vor Beantragung der Baugenehmigung oder, soweit es sich um genehmigungsfreie Vorhaben handelt, vor ihrer Durchführung hinsichtlich der hygienischen Anforderungen durch die Krankenhaushygienikerin/den Krankenhaushygieniker zu bewerten und während der Bauausführung zu begleiten.

Schulen und Kindertagesstätten

- Lüftung

Aus den Plänen ist oft nicht ersichtlich welche Fensterelemente wie zu öffnen sind und welche fest verglast sind. Ohne ausreichende Lüftungsquerschnitte ist zu besorgen, dass es zu hygienischen Problemen bezüglich der Raumluftqualität kommt.

Je nach Außenlärmpegeln sind Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109) zu stellen. Bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung durch zusätzliche Lüftungseinrichtungen nicht verhindert wird. Werden Fenster oder Türen zu Lüftungszwecken geöffnet, können im Unterrichtsraum, Ruhe- oder Schlafraum zu hohe Lärmpegel auftreten. Die DIN 4109 ist auch im Hinblick auf den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen zu beachten. Sind während des Unterrichts beziehungsweise in Schlaf- oder Ruheräumen Fenster oder Türen geöffnet, sollten aus gesundheitlicher Sicht die folgenden Innenraumpegel möglichst unterschritten werden:

RaumtypInnenraumpegel dB(A)
Gruppen-/Unterrichtsräume< 50
Schlaf-/Ruheräume< 35

- Raumakustik

Die DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" ist einzuhalten.

Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) zu beachten. Sie sind dem Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden zu entnehmen.

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden

Bodenbelastung

Befindet sich eine Bodenbelastung unter beziehungsweise in der Nähe des Bauvorhabens, werden prüffähige Unterlagen benötigt, um den Einfluss der Bodenbelastung auf Nutzerinnen und Nutzer beziehungsweise auf zu lagernde Lebensmittel aus umwelthygienischer Sicht abschätzen zu können. Durch ein Bodengutachten und gegebenenfalls durch ein Bodenluftgutachten in Bezug auf das Bauvorhaben (nutzungsorientierte Gefährdungsabschätzung) ist nachzuweisen, dass von den vorhandenen Bodenverunreinigungen keine Gefahren ausgehen.

Trinkwasserversorgung

Die Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind einzuhalten. Die Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation ist dem Gesundheitsamt spätestens 4 Wochen vorher anzuzeigen (§ 13 TrinkwV).

Hygienische Aspekte bei Küchen und Sanitärräumen

Anforderungen an das Personal und die sanitäre Ausstattung sowie den Betrieb von Küchen von Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zur Einschulung

Normative Vorgaben

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    § 36 Einhaltung der Infektionshygiene
    § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes für den Lebensmittelbereich
  • Technische Regel biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250
  • VDI 6000; Blatt 6, Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007

Grundsätzlich sollte bei der Planung die VDI 6000, Blatt 6 berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung erzieherischer Konzepte sowie Erarbeitung von Hygieneplänen sind bauseitig alternative Lösungen realisierbar.

Bei der Erstellung von Hygieneplänen ist darauf zu achten, dass diese der vorhandenen Struktur der Einrichtung angepasst sind. In diesen muss das Verhalten, die Ablauforganisation sowie die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen fachlich dem Stand der Technik entsprechen und verständlich beschrieben sein.

Besonderheiten bei der sanitären Ausstattung

Bei den Kindern unter drei Jahren sind bei der sanitären Ausstattung folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Auf die Ausstattung mit Fäkalienausguss und Fäkalienspülautomat kann verzichtet werden, wenn für die Kinder von der Größe geeignete kleine Kindertoiletten vorhanden sind und Töpfchen nicht benutzt werden.
  • Duschen (= Waschplätze) sind in unmittelbarer Nähe des Wickelplatzes vorzusehen. In der Praxis können Kinderpflegekombinationen (Komplettlösung Wickelfläche mit Wanne) oder hochgesetzte Duschtassen in Verbindung mit der vorgesehenen Einrichtung realisiert werden. Bodengleiche Duschen sind aus hygienischen Gründen nicht geeignet. Wickelauflage muss desinfizierbar sein.
  • In unmittelbarer Nähe des Wickelplatzes muss für die Beschäftigten eine Möglichkeit zur hygienischen Händereinigung bestehen. Gegebenenfalls kann die Dusche bauseitig so gestaltet werden, dass diese sowohl für die Reinigung der Kinder geeignet ist als auch den Vorgaben der TRBA 250 entspricht.

Küchen

Alle lebensmittelrelevanten Vorschriften zur Gewährleistung einer einwandfreien Beschaffenheit von zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln gelten auch in Betreuungseinrichtungen für Kinder. Für die Aufsicht ist die Lebensmittelüberwachung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln zuständig.

Hinweis
Bei Änderungen oder bei Neuplanungen bezüglich Küchen oder Personalräumen muss das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden.

Sauber is(s)t gesund - Hygienische Anforderungen an Küchen in Schulen

Vor erstmaliger Aufnahme von Tätigkeiten in Küchen müssen die dort Beschäftigten entsprechend § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt werden. Sollten die Lebensmittel nicht in einer Küche hergestellt werden, so gilt die Bescheinigungspflicht nur, wenn man mit den Lebensmitteln in Berührung kommt. Die Belehrung zur Erlangung dieser Bescheinigung führen wir gegen Gebühr durch.

Belehrungen - Gesundheitszeugnis

Küchen sind grundsätzlich als abgeschlossene Räume zu planen.

Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln und Reinigung von Geschirr/Töpfen müssen von den Handwaschbecken (mit Seifen-, Desinfektionsmittel- und Einmalhandtuchspender) getrennt angeordnet sein.

Die Rahmenhygienepläne für Kitas und Schulen sind zu beachten.

Rahmenhygienepläne

Kontakt und Beratung

Gesundheitsamt
Abteilung Infektions- und Umwelthygiene

Telefon: 0221 / 221-26930