Entwöhnungsbehandlungen sind Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Sie werden von den Rentenversicherungen oder Krankenkassen finanziert und von anerkannten Fachambulanzen oder Fachkliniken durchgeführt.

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Hilfen für Menschen mit Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit
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Ambulante Entwöhnungsbehandlung

Suchterkrankungen entstehen in der Regel über einen längeren Zeitraum. Je früher sich ein Abhängiger oder eine Abhängige einer Behandlung unterzieht, desto größer sind die Erfolgsaussichten dieser Behandlung. In dieser frühen Phase der Suchterkrankung sind in der Regel keine schwerwiegenden medizinischen und/oder sozialen Folgeschäden entstanden. Eine ambulante Entwöhnungsbehandlung kann hier der geeignete Weg aus der Sucht sein. Sie dauert in aller Regel mindestens ein Jahr.

Um das Ziel der stabilen und vor allem zufriedenen Abstinenz zu erreichen, fordert die ambulante Behandlung der Betroffenen oder dem Betroffenen viel Eigeninitiative ab. Neben der Fähigkeit abstinent zu bleiben, sind die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit den Ursachen der Suchterkrankung und die Fähigkeit gewonnene Einsichten in neues Handeln umzusetzen, wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg. Alltagsbegleitend wird die oder der Betroffene auf ihrem oder seinem neuen Weg unterstützt. In der Bewältigung erfährt sie oder er durch Einzel- und Gruppengespräche Kritik, Anregung und Rückendeckung.

Stationäre Entwöhnungsbehandlung

Je schwerwiegender die medizinischen und sozialen Folgeschäden einer Suchterkrankung sind, desto eher ist eine stationäre Entwöhnungsbehandlung erforderlich.

Wird eine stationäre Behandlung vorgeschlagen, so sind Beratungsstellen bei der Auswahl der Klinik sowie bei der Beantragung der Maßnahme behilflich.

Weitere Informationen

Beratungsstellen für Alkohol- und Medikamentenabhängige
Nachsorgebehandlung nach einer Entwöhnung