Kernelemente des Prostituiertenschutzgesetzes, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, sind die Anmeldepflicht sowie eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in der Prostitution tätigen Personen angemeldet sein, beziehungsweise sich bei neu aufgenommener Tätigkeit anmelden.

Im Gesundheitsamt am Neumarkt können Sie weiterhin geschützt, kostenlos und anonym die Beratung sowie die medizinische Sprechstunde zu STI und sexueller Gesundheit aufsuchen. Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG findet nicht im Gesundheitsamt am Neumarkt statt.

Wo Sie sich anmelden

© Stadt Köln

Die Anmeldebescheinigung stellt das Amt für öffentliche Ordnung nur aus, wenn vorher eine gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG vom Gesundheitsamt Köln durchgeführt und bescheinigt wurde. 

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.  

Ordnungsbehördliche Anmeldung:

Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

  • 0221 / 221-33923
  • 0221 / 221-33922 
E-Mail: 321-21ProstSchG@stadt-koeln.de

Gesundheitsberatung

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr

Freitag 8 bis 12 Uhr 

  • 0221/ 221-33937
  • 0221/ 221-31196 
  • 0221/ 221-31840

 

Stadthaus in Köln-Deutz 

Riegel A 
8. Etage 
Zimmer 28 und 29 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 

Bitte beachten Sie: 

Beratungen sind nur mit einem Termin möglich!

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

E-Mail: gesundheitsberatung-prostschg@stadt-koeln.de

Gesundheitliche Pflichtberatung

© Stadt Köln

Die gesundheitliche Beratung findet nur nach Terminvereinbarung statt. 

Wir bieten Beratungen in Deutsch, Englisch und Bulgarisch an. Für Beratungen in anderen Sprachen steht ein*e Video-Dolmetscher*in zur Verfügung.

 

Einen Termin erhalten Sie telefonisch unter:

0221/ 221 33937
0221/ 221 31840
0221/ 221 31196

Terminvereinbarung per E-Mail:

E-Mail: gesundheitsberatung-prostschg@stadt-koeln.de

Was Sie zur Anmeldung benötigen

Zur Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach dem ProstSchG ist ein Termin erforderlich. Termine können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden: 

E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922

E-Mail: 321-21ProstSchG@stadt-koeln.de

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung) möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. Bei der Vorsprache zur Anmeldung nach dem ProstSchG werden folgende Unterlagen benötigt:

  • den Nachweis über die, innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgte, gesundheitliche Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstSchG
  • Personalausweis, Reisepass, einen Passersatz oder einen Ausweisersatz und gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung
  • zwei aktuelle biometrische Passfotos (die Größe der Fotos muss 35 x 45 Millimeter betragen. Dies entspricht der Größe, wie sie auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gefordert wird).
  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt ausgestellt werden.

Wie Sie sich abmelden können

Die Abmeldung ist persönlich oder postalisch möglich.

Bei persönlicher Abmeldung  ist ein Termin erforderlich. Termine können per E-Mail, telefonisch oder schriftlich vereinbart werden:

E-Mail oder telefonisch unter den Rufnummern 0221 / 221-33923 oder 0221 / 221-33922

E-Mail: 321-21ProstSchG@stadt-koeln.de

 

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einer Terminbestätigung (Einladungsschreiben, E-Mail Bestätigung) des Teams ordnungsbehördliche Anmeldungen (Gewerbeabteilung)  möglich. Sollten Sie den vereinbarten Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, muss der Zutritt verweigert werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Bei der Vorsprache zur Abmeldung nach dem ProstSchG bringen Sie bitte Ihre Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls ihre Aliasbescheinigung mit.

Sie können sich auch postalisch abmelden. Bitte schicken Sie dabei die oben genannten Unterlagen mit einem formlosen Schreiben an:

Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln 

Weiterführende Informationen

Schutz von Prostituierten | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Informationen des Landes NRW zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Informationen des Bundes zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).

Sexsicher

Informationen zu sicherem Sex

Madonna e. V.

Beratung und Hilfe für Prostituierte

Looks e. V.

Anlaufstelle und Beratung für männliche Prostituierte in Köln

Prostituiertenhilfe - Sozialdienst katholischer Frauen e. V.

Rahab – Aufsuchende Hilfe und Beratung für Sexarbeiterinnen in Köln

Lola-nrw

Wegweiser und Beratung für Prostituierte in NRW in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Türkisch, Rumänisch und Englisch

Grundlegende Informationen zur Besteuerung für ein verschwiegenes Gewerbe

Von der Finanzverwaltung NRW herausgegebenes Merkblatt zur Besteuerung der Prostitution.

Merkblatt zur Krankenversicherung in der Prostitution

Merkblatt der Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen zur Krankenversicherung für Prostituierte.