Kommunale Sozialpsychiatrie setzt da an, wo Menschen notwendige Hilfen, die sie wegen Krankheit oder Behinderung benötigen - noch - nicht vorfinden oder krankheitsbedingt nicht nutzen können.

Sie kümmert sich darum

  • psychisch kranken Menschen die im Einzelfall erforderliche Hilfe zugänglich zu machen,
  • Angebote für Betroffene so zu gestalten, dass sie trotz Krankheit oder Behinderung soweit als möglich am Leben in der Gemeinde, besonders in ihrem gewohnten Umfeld, teilnehmen können,
  • bei Konflikten zwischen dem Betroffenen und seinem persönlichen Umfeld oder der Öffentlichkeit einen Interessensausgleich herbeizuführen, der sowohl dem Schutz des Betroffenen als auch den Belangen sonstiger Beteiligter Rechnung trägt.

Zielgruppe

Die Angebote in Anspruch nehmen können

  • psychisch kranke und behinderte erwachsene Menschen,
  • abhängigkeitskranke Menschen,
  • psychisch kranke Menschen im Alter,
  • deren Angehörige und ihr soziales Umfeld.

Aufgaben

Die Aufgaben sind:

  • Hilfen in Krisensituationen, Abwehr von Gefährdungen
  • Klärung, Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen
  • Unterstützung nach einem Klinikaufenthalt
  • Vermittlung von weitergehenden therapeutischen, pflegerischen, begleitenden und sozialrechtlichen Hilfen
  • Beratungsgespräche und Hausbesuche, im Notfall auch kurzfristig

Das Leitbild mit wichtigen Orientierungsmerkmalen beschreibt die Leitlinien des Sozialpsychiatrischen Dienstes.

Leitbild des Sozialpsychiatrischen Dienstes
PDF, 32 kb

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der kommunalen Sozialpsychiatrie sind:

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie uns

Sozialpsychiatrischer Dienst