Ziel der individuellen Hilfeplanung ist, den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen zu definieren. Diese Hilfe kann aus verschiedenen Elementen bestehen und sich beispielsweise auf die Bereiche Beratung, Wohnen, Beschäftigung und soziale Kontakte beziehen.
Die einzelnen Aspekte des Hilfebedarfs werden gemeinsam mit der oder dem Betroffenen erarbeitet und in einem Hilfeplan festgehalten.
Der Hilfeplan gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
- Wie ist die aktuelle Situation und Problemlage?
- Welche Ziele und Teilziele werden angestrebt?
- Welche Hilfen sind zur Erreichung der Ziele notwendig?
- Welche persönlichen Ressourcen bestehen?
- Welche nicht-psychiatrischen Hilfen können zusätzlich genutzt werden?
- Wer leistet die Hilfe?
Für Nordrhein-Westfalen ist ein neues Hilfeplanverfahren "BEI-NRW" entwickelt worden, dass im Laufe des Jahres 2020 den Individuellen Hilfeplan Version 3.0 ablösen wird.
Hilfeplankonferenzen
Seit dem 1. Januar 2020 finden keine Hilfeplankonferenzen mehr statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eingliederungshilfeträger, der Landschaftsverband Rheinland, eine "Gesamtplankonferenz" durchführen, an der die Antragstellerin oder der Antragsteller und eine Vertrauensperson teilnehmen dürfen.
Informationen zum aktuellen Hilfeplanverfahren und dem weiteren Vorgehen finden Sie unter:
Die Stadt Köln ist an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt.