Sie können mit einer der psychiatrischen Fachkliniken eine Behandlungsvereinbarung abschließen. Die Behandlungsvereinbarung dient in erster Linie der gegenseitigen Vertrauensbildung und gibt Ihnen im Falle einer Klinikaufnahme die Möglichkeit, konkrete Absprachen zu treffen wie:

  • Wer ist bei einer Klinikaufnahme zu benachrichtigen?
  • Wer ist der behandelnde Psychiater oder die behandelnde Psychiaterin?
  • Welche Medikamente werden bevorzugt eingenommen?

Die Klinik verpflichtet sich, für die Einhaltung der getroffenen Absprachen Sorge zu tragen. Bitte vereinbaren Sie mit den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Ihrer zuständigen Klinik ein persönliches Gespräch, um die genauen Inhalte festzuhalten.

Behandlungsvereinbarung