Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Belehrungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ich habe ein altes Gesundheitszeugnis, ist es noch gültig?

Ja, das alte Gesundheitszeugnis nach § 17 und § 18 ist weiterhin gültig als Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Ich habe meine Bescheinigung verloren, kann ich mir eine Zweitschrift ausstellen lassen?

Ja, wenn die Erstausstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und die Bescheinigung im Gesundheitsamt Köln gemacht und ausgestellt wurde.

Ich habe vor 3 Jahren eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erworben und habe 2 Jahre nicht gearbeitet, ist diese Bescheinigung noch gültig?

Ja, wenn Sie nach Erstausstellung der Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten Ihre Tätigkeit aufgenommen haben.