Aktuelle Änderungen (Stand: 4. Februar 2021):
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Einreiseverordnung aktualisiert. Die Corona-Einreiseverordnung gilt zunächst bis zum 28. Februar 2021.
Informationen zur Einreise aus Hochinzidenzgebieten, Virusvarianten-Gebieten, Risikogebieten, Nicht-Risikogebieten sowie allgemeine Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Einreise aus Hochinzidenz-Gebieten
Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
Einreise aus einem Risikogebiet (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete)
Einreise aus dem Ausland aus einem Nicht-Risikogebiet
Wie verhalte ich mich nach der Einreise?
Es besteht für Sie keine Test- und Quarantänepflicht.
Wichtige Hinweise für Einreisende aus allen Ländern:
Informieren Sie bitte Ihre Hausarztpraxis und das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-33540, Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft in Köln typische Corona-Beschwerden bekommen sollten wie:
- Geruchs-/Geschmacksstörungen
- Fieber
- Husten
- Atembeschwerden
- Halsschmerzen
- laufende Nase
- allgemeine Schwäche
- Durchfall
Bleiben Sie bitte bis zur Abklärung zu Hause und vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen. Halten Sie sich zudem unbedingt an die aktuellen Abstands, Verhaltens- und Hygieneregeln.
Wo kann ich mich als Reiserückkehrende Person testen lassen?
Ein Test für Reiserückkehrende ist kostenpflichtig.
Einreisende haben eine Vielzahl an Möglichkeiten sich testen zu lassen, sofern Sie keine Krankheitszeichen zeigen, unter anderem:
- "CENTOGENE"-Testzentrum am Flughafen Köln/Bonn (CGN), Terminal 2
- Anderer deutscher Flughafen
- Mobile Teststation am Hauptbahnhof Köln (Breslauer Platz)
- Infektionsschutzzentrum 3 (kurz: ISZ3) des Gesundheitsamts Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln
Für Reiserückkehrende aus Risikogebieten, egal ob Reiserückehrende per Flugzeug, Zug oder Pkw eingereist sind.
Es muss ein Reisenachweis vorgelegt werden. - Infektionsschutzzentrum 1 (kurz: ISZ1) der Universitätsklinik Köln
- Labor Ihrer Wahl (mit Überweisung Ihrer Hausarztpraxis)