Sie brauchen eine Bescheinigung, wenn Sie im Lebensmittelbereich oder in einer Gemeinschaftseinrichtung beschäftigt sind.
§ 43 Infektionsschutzgesetz
Für wen?
Zum Beispiel für
- Köch*innen
- Spülpersonal und
- ähnliche Berufsgruppen
§ 35 Infektionsschutzgesetz
Für wen?
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen.
Wo finden die Belehrungen statt?
Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 1