Tipps zu richtigem Verhalten und Schutz des Grundstücks

© PantherMedia / Annette Kurka

Wildschweine kamen in Köln früher nur in den großen zusammenhängenden Waldgebieten der Wahner Heide und des Königsforstes vor. Durch günstige Lebensbedingungen, wie milde Winter und gutes Nahrungsangebot, hat sich ihr Bestand stark vermehrt und sie haben sich in die Randbereiche der Stadt ausgebreitet.

Es kommt daher immer häufiger vor, dass Wildschweine auf ihren Streifzügen in Wohnsiedlungen eindringen und in Grünanlagen oder Hausgärten Schäden verursachen. Von Gartenbesitzer*innen werden die Tiere daher oft als Plage empfunden. Spaziergänger*innen, die unverhofft einem Wildschwein begegnen, wissen nicht wie sie sich verhalten sollen und fürchten sich vor den Tieren.

Verhaltensregeln bei der Begegnung mit Wildschweinen

Wildschweine können sehr gut riechen, sehen aber schlecht und bemerken Sie daher vielleicht erst auf kurze Distanz.

Bewahren Sie Ruhe. Wildschweine flüchten in der Regel. Bleiben Sie stehen, machen Sie sich bemerkbar, rennen Sie nicht weg, sondern ziehen Sie sich langsam zurück. Lassen Sie den Tieren Fluchtmöglichkeiten.

Auf keinen Fall darf ein Wildschwein in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Halten Sie Ihren Hund an der Leine.

Wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, also dringendes Handeln erforderlich ist, rufen Sie umgehend die Polizei. Diese entscheidet vor Ort über Maßnahmen der Gefahrenabwehr und zieht sachkundige Personen, wie Förster*innen oder Tierärtzt*innen hinzu.

Sicherung der Grundstücke

Um Wildschweine wirksam abzuhalten hilft nur ein stabiler Zaun mit einer Höhe von mindestens 1,5 Metern, unter dem sich die Tiere nicht durchwühlen können.

Der Zaun sollte daher tief in die Erde eingegraben, im Erdreich nach außen gebogen und verankert werden. Bewährt hat sich auch eine Verblendung des Zaunes mit Baustahlmatten, die fest in der Erde verankert sein müssen.

Wirksam ist auch ein niedriger, 2-drahtiger Elektrozaun, wie er für Viehweiden verwendet wird. Dazu müssen allerdings die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personen beachtet werden.

Wenn ein Wildschwein in Ihrem Hausgarten oder anderen "befriedeten Bezirken" Schaden angerichtet hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Sie sind als Eigentümer*in für die Sicherung von Grundstücken und Gebäuden selbst verantwortlich.

Jagd auf Wildschweine

Wildschweine sind eine freilebende herrenlose Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt.

Die Jagd auf Wildschweine darf nur in Jagdbezirken, also land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen, ausgeübt werden. In den Kölner Waldgebieten ist die städtische oder staatliche Forstverwaltung für die Bejagung zuständig. Feldreviere sind an private Jäger*innen verpachtet.

Außerhalb der Jagdflächen, in sogenannten "befriedeten Bezirken", wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Hausgärten, ist die Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.

Nur in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder zur Tierseuchenbekämpfung und wenn eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist, können wir dem*der Eigentümer*in des Grundstücks eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jäger*innen genehmigen.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden unter 0221 / 221-23414 oder 0221 / 221-25181.

Untere Jagd- und Fischereibehörde