Im Rahmen des Sponsorings wird eine formelle Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem jeweiligen Sponsor abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt unter anderem die Rechte und Pflichten beider Parteien und enthält beispielsweise Aussagen zu den Kosten, zu Haftungsfragen und zur Laufzeit der Vereinbarung.

Über die Sponsoringvereinbarung haben gewerbliche Sponsoren die Möglichkeit, die Kosten gegenüber der Finanzbehörde als Werbungskosten geltend zu machen. Privatleute haben diese Möglichkeit leider nicht.

Informationen zu Spenden Formular: Anfrage zum Spenden oder Sponsoring