Das müssen Sie für Ihr Gewerbe, als Dienstleister*in oder Freiberufler*in am Elften Elften beachten:

Jugendschutz

Hinsichtlich des Jugendschutzes appellieren wir an Ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften zur Abgabe von jugendgefährdenden Gütern wie Alkohol, Tabak und Vapes einzuhalten. Auf das generelle Verkaufsverbot von Snus weisen wir ebenfalls hin. Seit diesem Jahr ist auch der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten. Lassen Sie sich im Zweifel die Ausweisdokumente zeigen, bevor Sie solche Waren abgeben. Wir werden verstärkte Jugendschutzkontrollen sowie Testkäufe durchführen. Bei Verstößen drohen Ihnen erhebliche Bußgelder und weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen.

© Stadt Köln

Keine Kurzen für Kurze

Riskantes Trinken unter Jugendlichen ist ein ernst zu nehmendes Thema. Mit der Aufforderung "Keine Kurzen für Kurze!" richten wir uns explizit an Sie.

Keine Kurzen für Kurze

Außengastronomie

Für Betriebe innerhalb der Glasverbotszone des Zülpicher Viertels sind Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie am Elften Elften nicht gültig. Sie müssen die Flächen vollständig räumen. Sofern Sie dennoch Mobiliar aufstellen, werden wir Sie zur sofortigen Räumung der Flächen auffordern. Notfalls müssen Sie das Mobiliar in der Gaststätte unterbringen. Sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für eine rechtzeitige Entfernung, damit Ihnen die Innenräume für Ihre Gäste zur Verfügung stehen.  

Glasverbot

Das Glasverbot gilt im "Kwartier Latäng" im Bereich der Zülpicher Straße. Flaschen und andere Behältnisse aus Glas dürfen dort am 11.11. von 8 bis 8 Uhr des Folgetags nicht mitgeführt werden. Im Bereich des Inneren Grüngürtels zwischen Luxemburger Straße, Aachener Straße und Uniwiese sowie im Hiroshima-Nagasaki-Park gilt das Glasverbot von 8 bis 22 Uhr. In der Altstadt gilt das Glasverbot von 8 bis 8 Uhr des Folgetags. Wir werden Kontrollen durchführen und eventuelle Verstöße konsequent ahnden. Um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten für Ihre Gäste und Ihr Personal zu vermeiden, bitten wir Sie, die Regelungen und Verhaltensweisen einzuhalten. In der Südstadt wird von 8 bis 22 Uhr um einen freiwilligen Glasverzicht gebeten.

Informationen zum Glasverbot

Zugang für Gewerbetreibende und Beschäftigte

Als Zugangsberechtigungen für das Kwartier Latäng dienen Ihnen und Ihren Beschäftigten Zugangsbänder, die Sie bei uns erhalten können. 

Wenn Sie Zugangsbänder benötigen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 2. November 2025 per E-Mail grossveranstaltungen@stadt-koeln.de mit und machen folgende Angaben:

  • Name und Art Ihres Unternehmens
  • Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse
  • Anzahl an benötigten Armbändern an

Ausgabe der Zugangsbänder

Die Zugangsbänder erhalten Sie am Montag, 3. November 2025, von 14 bis 17 Uhr, in der Venite der Kirche Herz Jesu, Zülpicher Platz.

Sollten Sie den Termin verpasst haben und noch Bändchen benötigen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail grossveranstaltungen@stadt-koeln.de mit. Wir vereinbaren dann einen Termin, an dem Sie die Bändchen im Stadthaus Deutz abholen können.

Zugang für Ihre Gäste

Wenn Ihr Gastronomiebetrieb innerhalb des gesperrten Bereichs eine geschlossene Gesellschaft mit Zutrittskarten veranstaltet, können Sie Ihre Eintrittskarten im Vorfeld bei uns registrieren, so dass Ihre Gäste unter Vorlage der Eintrittskarte ebenfalls Zugang in das gesperrte Viertel erhalten. Senden Sie Ihre Eintrittskarte bis spätestens 7. November 2025 per E-Mail an: grossveranstaltungen@stadt-koeln.de.

Musik und Lärmschutz

Eine Beschallung von Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Bitte halten Sie Türen und Fenster bereits vor 22 Uhr geschlossen. Nur so können Sie verhindern, dass sich Menschengruppen bilden, die den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen erschweren. Bei Verstößen drohen Ihnen Ordnungsverfügungen und Bußgelder.

Gitter, Absperrungen und sonstige Gegenstände

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die Aufstellung jeglicher Gegenstände wie Gitter, Bänke oder Heizpilze eine Erlaubnis benötigen. Da wir erneut sehr viele Feiernde erwarten, können wir keine Erlaubnisse für die Kernbereiche erteilen. Solche Gegenstände können für Ihre Gäste eine Stolpergefahr darstellen, wenn geräumt werden muss und sie schnell raus müssen. Bitte denken Sie daran, die Notausgänge freizuhalten.

Sperren und Kontrollpunkte

  • Zülpicher Platz
  • West- und Ostseite des Hohenstaufenrings zwischen Beethovenstraße und Barbarossaplatz
  • Roonstraße zwischen Barbarossaplatz und Beethovenstraße
  • Zülpicher Straße zwische Roonstraße und Meister-Ekkehart-Straße
  • Kyffhäuser- und Hochstadenstraße
  • Wilhelm-Waldeyer-Straße
  • Engelbertstraße zwischen Beethovenstraße und Zülpicher Platz
  • Kyffhäuserstraße und Hochstadenstraße
  • Rathenauplatz
  • Heinsbergstraße und Meister-Gerhard-Straße
  • Dasselstraße und Lochnerstraße
  • Görresstraße und Boisseréestraße
  • Moselstraße zwischen Luxemburger- und Zülpicher Straße
  • Zülpicher Wall