Hier finden Sie Informationen, was Sie für Ihr Gewerbe am Elften im Elften beachten müssen:

Jugendschutz

Hinsichtlich des Jugendschutzes appellieren wir an Ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften zur Abgabe von jugendgefährdenden Gütern wie Alkohol, Tabak und Vapes einzuhalten. Auf das generelle Verkaufsverbot von Snus weisen wir ebenfalls hin. Lassen Sie sich im Zweifel die Ausweisdokumente zeigen, bevor Sie solche Waren abgeben. Wir werden verstärkte Jugendschutzkontrollen sowie Testkäufe durchführen. Bei Verstößen drohen Ihnen erhebliche Bußgelder und weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen.  

Lachgas

Obwohl der Verkauf von Lachgas nicht verboten ist, appellieren wir an Sie, den Verkauf einzustellen, um die Gesundheit der Jugendlichen nicht zu gefährden.

 

© Stadt Köln

Keine Kurzen für Kurze

Riskantes Trinken unter Jugendlichen ist ein ernst zu nehmendes Thema. Mit der Aufforderung "Keine Kurzen für Kurze!" richten wir uns explizit an Sie.

Keine Kurzen für Kurze

Außengastronomie

Für Betriebe innerhalb der Glasverbotszone des Zülpicher Viertels sind Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie an Karneval nicht gültig. Sie müssen die Flächen vollständig räumen. Sofern Sie dennoch Mobiliar aufstellen, werden wir Sie zur sofortigen Räumung der Flächen auffordern. Notfalls müssen Sie dann das Mobiliar in der Gaststätte unterbringen. Sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für eine rechtzeitige Entfernung, damit Ihnen die Innenräume für Ihre Gäste zur Verfügung stehen.  

Glasverbot

Am 11.11. ist für Kioske und Trinkhallen im Kwartier Latäng der Verkauf von Getränken oder anderen Produkten in Glasflaschen und Gläsern nicht erlaubt. Ebenfalls ist das Mitführen von Glasbehältnissen auf den Straßen und Plätzen im Kwartier Latäng verboten. Zur Sessionseröffnung werden wir Kontrollen durchführen und eventuelle Verstöße konsequent ahnden. Um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten für Ihre Gäste und Ihr Personal zu vermeiden, bitten wir Sie, die Regelungen und Verhaltensweisen einzuhalten.

Informationen zum Glasverbot

Zugang für Gewerbetreibende und Beschäftigte

Als Zugangsberechtigungen für das Kwartier Latäng dienen Ihnen und Ihren Beschäftigten Armbänder, die Sie bei uns erhalten können. 

Wenn Sie Armbänder benötigen, teilen Sie uns das bitte bis zum 3. November 2024 per E-Mail grossveranstaltungen@stadt-koeln.de mit und machen folgende Angaben:

  • Name und Art Ihres Gewerbes
  • Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse
  • Anzahl an benötigten Armbändern an

Ausgabe der Armbänder

Die Armbänder erhalten Sie am Montag, 4. November 2024, 14 bis 17 Uhr in der Venite der Kirche Herz Jesu, Zülpicher Platz.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Anfragen zu Armbändern nach dem 3. November 2024 aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigen können.

Zugang für Ihre Gäste

Wenn Ihr Gastronomiebetrieb innerhalb des gesperrten Bereichs eine geschlossene Gesellschaft mit Zutrittskarten veranstaltet, bitten wir um Mitteilung und Übersendung eines Kartenmusters. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste auch Zutritt zu Ihrer Veranstaltung haben. Senden Sie uns hierzu bis spätestens 7. November 2024 eine E-Mail an: grossveranstaltungen@stadt-koeln.de.

Musik und Lärmschutz

Eine Beschallung von Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Bitte halten Sie Türen und Fenster bereits vor 22 Uhr geschlossen. Nur so können Sie verhindern, dass sich Menschengruppen bilden, die den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen erschweren. Bei Verstößen drohen Ihnen Ordnungsverfügungen und empfindliche Bußgelder.

 

Gitter, Absperrungen und sonstige Gegenstände

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die Aufstellung jeglicher Gegenstände wie Gitter, Bänke oder Heizpilze eine Erlaubnis benötigen. Da wir erneut sehr viele Feiernde erwarten, können wir keine Erlaubnisse für die Kernbereiche erteilen. Solche Gegenstände können für Ihre Gäste eine Stolpergefahr darstellen, wenn geräumt werden muss und sie schnell raus müssen. Bitte denken Sie daran, die Notausgänge freizuhalten.