Wenn die Temperaturen bis weit in die Nacht sommerlich bleiben, dann liegt der Wunsch nahe, draußen eine Party im Grünen zu veranstalten. Das ist allerdings verboten!

Ruhebedürfnis und Naturschutz kontra Party

Öffentliche Grünflächen dürfen nur so genutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlage und deren Zweckbestimmung ergibt. Die Grünflächen sollen dauerhaft geschont, nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Damit das auf Dauer möglich wird, sind Parties in Grünanlagen nicht erlaubt.

Wenn Sie dennoch eine Party im Grünen feiern, dann riskieren Sie konkret Bußgelder für die folgenden Verstöße:

  • wenn ab 22 Uhr der Geräuschpegel über 25 Dezibel liegt
  • bei übermäßigem Alkoholgenuss
  • bei Drogenkonsum
  • bei offenem Feuer
  • bei liegengelassenen Abfällen
  • wenn bei Sport und Spiel jemand gefährdet wird
  • wenn die Grünanlage durch die Nutzung nachhaltig geschädigt wird

Wenn Sie Grillen wollen, dann erfahren Sie mehr unter

Grillen auf öffentlichen Grünflächen.

Downloadservice

Die Regeln zur Nutzung der Grünanlagen ergeben sich aus der Kölner Stadtordnung, die Sie hier ansehen oder herunterladen können.

Kölner Stadtordnung, Stand: 29. Januar 2017
PDF, 1019 kb