Du bist noch nicht 18, willst aber in den Ferien jobben um dein Taschengeld aufzubessern? Oder beabsichtigen Sie als Arbeitgeber*in eine*n Schüler*in in den Ferien anzustellen?

Dann sind einige Grundregeln zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

Was ist erlaubt?

Schüler*innen, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage) im Jahr arbeiten. Die vier Wochen können verteilt werden, zum Beispiel auf die Oster- und Sommerferien.

Wie lange darf gearbeitet werden?

  • 8 Stunden pro Arbeitstag
  • 5 Tage pro Woche
  • 40 Stunden pro Woche

Wann müssen Pausen gemacht werden?

  • spätestens nach 4 ½ Stunden Arbeitszeit
  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

Pausen von 30 oder 60 Minuten können aufgeteilt werden, in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten.

Was ist verboten?

  • Arbeitsschicht (Arbeitszeit plus Pause) von mehr als 10 Stunden
  • Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr
  • Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen regeln §§ 16, 17 und 18 des JArbSchG)
  • schwere körperliche Arbeit
  • Arbeit mit sittlichen Gefahren, beispielsweise in Spielhallen
  • gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten
  • Akkordarbeit, wie Fließband- und andere tempoabhängige Arbeiten

Weitere Informationen

Bezirksregierung Köln
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie