Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Anmeldeverfahren 2023/2024 haben wir hier für Sie zusammengestellt. Diese werden wir fortlaufend aktualisieren. Neue und geänderte Fragen und Antworten finden Sie am Anfang der Seite.

Was passiert, wenn mein Kind noch keinen Schulplatz hat?

Sollte Ihr Kind noch keinen Schulplatz haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Schule. Hierbei prüfen wir individuell und teilen Ihnen die Schulen mit, die noch über freie Kapazitäten verfügen. Senden Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihren Fragen und Ihrem Anliegen.

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Wie erfolgt die Vergabe der Plätze an den Schulen mit freien Kapazitäten nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens?

Nach dem Abschluss des Verfahrens können Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden, die noch freie Plätze hat. Die Vergabe der freien Schulplätze erfolgt nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens jedoch nicht nach den Aufnahmekriterien der jeweiligen Schule, sondern nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung in der Schule. Sofern Ihr Kind noch keinen Schulplatz hat, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Schule. Hierzu können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.

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An wen kann ich mich bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden?

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren und zu den Aufnahmekriterien der einzelnen Schulen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung.

Sind bei der Anmeldung meines Kindes beide Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich?

Auf dem Anmeldebogen müssen beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise Sorgeberechtigten unterschreiben. Eine Ausnahme besteht dann, wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist. In diesem Fall müssen Sie als sorgeberechtigte Person das entsprechende Urteil des Familiengerichts bei der Anmeldung an der Schule vorlegen.

Was passiert, wenn es nur noch Plätze an Schulen gibt, die weit entfernt vom Wohnort liegen? Muss ich diesen Platz annehmen?

Sollte Ihr Kind nach der ersten Runde des Anmeldeverfahrens der Gymnasien, Haupt- und Realschulen keinen Platz erhalten, teilen wir Ihnen die Schulen mit, die noch freie Plätze haben. Sie können sich die einzelnen Schulen anschauen und eine Schule wählen, die für Ihr Kind und für Sie am besten geeignet ist. Die Schulen, die wir Ihnen mitteilen, sind somit Angebote für einen Schulplatz. Sie selbst entscheiden darüber, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten. Somit sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind an einer bestimmten Schule anzumelden. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf einen Schulplatz in Wohnortnähe.

Kann ich mein Kind an mehreren Schulen gleichzeitig anmelden?

Anders als im letzten Jahr können Sie Ihr Kind im aktuellen Anmeldeverfahren und auch zukünftig nicht mehr an mehreren Schulen gleichzeitig anmelden. Diese Entscheidung basiert auf einer Verordnung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRWMehrfachanmeldungen sind somit rechtlich unzulässig. Aufgrund dessen müssen Sie den Original-Anmeldeschein für die Anmeldung an einer städtischen Schule vorlegen. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert.

Können Schulplätze getauscht werden?

Nein, ein Tausch ist rechtlich nicht möglich, da die Schule bei der Vergabe zuvor festgelegte Auswahlkriterien anwendet.

Wie wird sichergestellt, dass alle Schüler*innen rechtzeitig verteilt sind und die Schulen ihre Klassenzusammensetzungen durchführen können?

Das Anmeldeverfahren wird bis zu den Osterferien 2023 weitestgehend abgeschlossen sein, sodass die Schulen das kommende Schuljahr vorbereiten können.

An wen und in welcher Form sind die Widersprüche gegen das Verfahren/die Vergabe einzureichen?

Der Widerspruch ist bei der Schule einzulegen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Absageschreiben der Schule.

Informationen zur Anmeldung

Anmeldung an eine weiterführende Schule