Wenn Sie einen neuen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Karte für EU-Bürger*innen mit der elektronischen Ausweisfunktion (eID-Funktion) besitzen, können Sie diese online nutzen. Dabei werden die Adressatenangaben in den Online-Formularen automatisch befüllt.

Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion

  • Sie haben die elektronische Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freischalten lassen.
  • Sie haben an Ihrem Rechner einen eID-zertifizierten Kartenleser installiert.
  • Sie setzen auf Ihrem Rechner einen eID-Client ein.
  • Sie haben Ihre 5-stellige Transport PIN, die Sie in einem Schreiben der Bundesdruckerei zum neuen Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in eine 6-stellige persönliche PIN geändert.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum sicheren Umgang mit dem neuen Personalausweis.

  • Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihre Firewall, Ihr Betriebssystem und die Software AusweisApp mit den Sicherheitsupdates der jeweiligen Softwarehersteller.
  • Ändern Sie regelmäßig die 6-stellige persönliche PIN. Die PIN soll keine Zahlenfolgen enthalten, die auf dem Ausweis aufgedruckt oder leicht zu erraten sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur eID-Funktion des neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels, der eID-Karte für EU-Bürger*innen sowie der AusweisApp erhalten Sie unter:

Infoseite eID-Clients AusweisApp: Download und Infos Infoseite Open eCard-Client Infoseite Personalausweisportal Infoseite elektronischer Aufenthaltstitel
Infoseite zur Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Bürger*innen der Europäischen Union

Wie wird die elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) bei der Stadt Köln genutzt?

Bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion werden in einem ersten Schritt die erforderlichen Daten aus Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für EU-Bürger*innen ausgelesen.

Für die Dauer der Session, also solange der Browser nicht geschlossen wird, stehen die ausgelesenen Daten im Hintergrund zum Befüllen der Onlineformulare zur Verfügung. Nach dem Schließen des Browsers werden diese im Hintergrund zwischengespeicherten Daten gelöscht.

Bei der Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion gilt die Datenschutzerklärung.