In Worringen werden wir einen Abschnitt der Neusser Landstraße auf einer Länge von circa 800 Metern sanieren und umgestalten. Dies betrifft den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Kurzer Damm und der Hausnummer 439. Da es hier gravierende Schäden an der Fahrbahn gibt, ist die Sanierung unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben gezeigt, dass wir auch die Geh- und Radwege erneuern müssen.
Die Neusser Landstraße ist eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Kölner Norden. Ihre Breite und Ausgestaltung entspricht nicht mehr den aktuellen Standards. Dementsprechend werden wir im Zuge der Sanierung die Breiten von Fahrbahn, Geh- und Radwegen anpassen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende werden wir im südlichen Bereich der Neusser Landstraße eine Querungsmöglichkeit schaffen. Mit der Sanierung wollen wir voraussichtlich im dritten Quartal 2024 beginnen.
Am 14. März 2023 haben wir alle Interessierten auf einer Informationsveranstaltung in der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen über die Details der Sanierungsmaßnahmen informiert.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die Baumaßnahme in der Neusser Landstraße erfüllt die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht. Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. Daher gehen wir derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
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