Anträge sind ab sofort möglich

© Helle Habenicht

Dieses Jahr stellen wir 210.000 Euro zur Förderung des Open Air-Angebots in Köln zur Verfügung. Davon wollen wir 110.000 Euro für die Förderung von Open Air-Veranstaltungen aller Sparten der freien Szene Kölns einsetzen. Die restlichen 100.000 Euro wollen wir für die infrastrukturelle Förderung von temporär eingerichteten Open Air-Spielstätten verwenden.

I. Förderung für Open Air-Veranstaltungen

Wir möchten Initiativen, Veranstalter*innen und Künstler*innen der freien Kulturszene in Köln fördern, die Open Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene OpenAir-Bühne verfügen. 

Diese Ausschreibung ist beendet. Über die Anträge wird zeitnah entschieden.

 

Kontakt für Rückfragen

Die Beratung zur Antragsstellung, die Förderzusagen sowie die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verausgabung der Förderungen mittels Verwendungsnachweis erfolgt ausschließlich über den KLUBKOMM e. V.

Ihr Ansprechpartner ist Manfred Post.

Telefon: 0221 / 2588 391

 

 

E-Mail an KLUBKOMM e.V.

II. Infrastrukturförderung für temporär befristete Open Air-Spielstätten

Veranstalter*innen der freien Szene Kölns können zur Errichtung und zum Betrieb einer temporären Open Air-Spielstätte eine Förderung beim Kulturraummanagement beantragen.

Eine mögliche Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Die Spielstätte muss vor Inbetriebnahme ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrechtlich für jede dort geplante Veranstaltung genehmigt sein.
  • Die Spielstätte sollte über einen möglichst langen Zeitraum betrieben werden.
  • Akteur*innen der freien Szene müssen bei der Terminvergabe zur Bespielung berücksichtigt werden.
  • Initiativen, die aus dem Open Air-Projektkosten-Fond gefördert werden, erhalten vergünstigte Mietkonditionen.
  • Der*die Betreiber*in stellt den Nutzenden eine Basisausstattung an Technik und Infrastruktur zur Verfügung.
  • Bei Ausgestaltung und Betrieb der Spielstätte soll die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Ihren Antrag zur Infrastrukturförderung können Sie formlos und ohne Frist richten an das Kulturraummanagement.

Telefon für Rückfragen: 0221 / 221-32865

 

E-Mail an das Kulturraummanagement

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs beim Kulturraummanagement bearbeitet und müssen die folgende Informationen enthalten:

  • kurzes Konzept/Beschreibung über geplante Art und Umfang der Bespielung (Inhalte, Zielgruppen, Konditionen der Nutzung)
  • schlüssiger und ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und die zu erwartenden Einnahmen
  • Darstellung der geplanten Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit

Es gelten die Vorgaben für Infrastrukturförderungen/Bauzuschüsse insbesondere folgendes Merkblatt zum Antrag auf Förderung im Bereich "Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene"

Bei der Antragstellung stellen Sie bitte einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten dar. Anteilig gefördert werden können die Kosten für die Errichtung inklusive Genehmigungskosten und Einrichtung einer Spielstätte bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Kosten für Technik- oder Bühnenmieten
  • Personalkosten, die in direktem Zusammenhang bei der Errichtung der Spielstätte anfallen 

Investive Ausgaben können Sie nur in Ausnahmefällen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und nach Rücksprache mit dem Kulturraummanagement geltend machen.

Die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen trifft das Kulturraummanagement anhand der definierten Kriterien. Von hier aus erfolgt auch die Bewilligung der Förderungen.