"Im Veedel gegen Corona – Aufklären, Testen, Impfen" ist ein Förderprogramm im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, mit dem wir beabsichtigen, hohe Inzidenzwerte in Stadtteilen mit hohen Inzidenzzahlen schnellstmöglich, nachhaltig und deutlich zu senken.

Als Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse wurde deutlich, dass Stadtteile mit hoher Einwohnerdichte und unterdurchschnittlicher sozio-ökonomischer Indikation hohe und höchste Inzidenzzahlen zeigen. Diese Zusammenhänge sind wechselseitig und nicht zwingend ursächlich. In den aktuellen Hochinzidenzstadtteilen besteht eine unterdurchschnittlich ausgeprägte Informationslage und Sensibilität zur Pandemie und zu Impfbereitschaft. Ursache hierfür kann auch die besondere Sozialisierung sein. Misstrauen gegenüber öffentlichen Informationen und Ängste gegenüber staatlichen Organisationen können hinzukommen. Bewohner*innen der Sozialraumgebiete verfügen über eine geringe Mobilität. Für sie liegt das zentrale Impfzentrum in Deutz und zentrale Teststationen in "weiterer Ferne" als für andere Kölner*innen.

Wir messen dem Dreiklang von "Aufklären – Testen – Impfen" eine hohe Bedeutung zu, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Einer erfolgreichen Aufklärung sind häufig wegen fehlender Zugänge und Sprachkenntnisse und zum Teil Analphabetismus enge Grenzen gesetzt. Das Thema Gesundheit ist für viele Bewohner*innen aufgrund ihrer Lebenssituation nicht wichtig.

Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, vor Ort zu informieren, aufzuklären und möglichst zu überzeugen, damit die Impfangebote durch die niedergelassenen Ärzt*innen, das Impfzentrum sowie mobile Impfangebote in Anspruch genommen werden. Hier sind sprach- und kultursensible Vorgehensweisen umzusetzen und unkomplizierte Zugänge und bereits bestehende Vertrauensverhältnisse zu den Bewohner*innen zu nutzen. Bei speziellen Barrieren oder Hindernissen können auch unterstützende oder begleitende Hilfen zur Inanspruchnahme der Impfangebote sinnvoll sein.

Was sind die Ziele der Förderung?

Ziel der Förderung ist es, in Stadtteilen mit aktuell hohen Inzidenzwerten die Inzidenzzahlen zu senken und die Zahl der Impfungen in diesen Stadtteilen zu erhöhen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund stehen. Bereits in Köln operierende soziale Träger*innen, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere Akteur*innen, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, können bevorzugt werden.

Was für Projekte werden gefördert?

© Stadt Köln
© Stadt Köln
© Adam Gregor

Mit dem Förderprogramm "Aufklären – Testen – Impfen" sollen Bemühungen und Maßnahmen gefördert werden, mit denen die Inzidenzen deutlich und nachhaltig gesenkt werden können. Die Projekte beziehungsweise Maßnahmen müssen in Stadtteilen Kölns mit überdurchschnittlich hohen Inzidenzwerten, hoher Wohndichte und sozioökonomischer Benachteiligung durchgeführt beziehungsweise umgesetzt werden. Dazu zählen zunächst alle Stadtteile, beziehungsweise Quartiere der fünfzehn, im Programm "Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln" definierten, Sozialraumgebiete

  • Meschenich und Rondorf
  • Bocklemünd/Mengenich
  • Bickendorf und Ossendorf
  • Bilderstöckchen
  • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
  • Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
  • Porz-Mitte und Urbach
  • Höhenberg und Vingst
  • Ostheim und Neubrück
  • Humboldt und Gremberg
  • Kalk
  • Mülheim-Nord und Keupstraße
  • Buchforst und Mülheim
  • Buchheim und Holweide
  • Höhenhaus und Dünnwald

Für einen großen Teil der oben genannten Gebiete wurden bis Ende Juli 2021 Anträge gestellt und bewilligt. Deshalb sollen ab August 2021 Anträge bevorzugt werden, die Maßnahmen in den folgenden Gebieten vorsehen:

  • Höhenberg und Vingst
  • Ostheim und Neubrück
  • Humboldt und Gremberg

Darüber hinaus sollen Anträge bevorzugt werden, die auf spezifische Gemeinschaften beziehungsweise Zielgruppen ausgerichtet sind. 

Die genauen Gebietsabgrenzungen können Sie im Ratsinformationssystem der Anlage 1 zur Vorlage 3120/2019 Weiterentwicklung des Programms "Lebenswerte Veedel" entnehmen.

Sozialraumgebiete des Programms "Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln"

Darüber hinaus zählen ebenfalls folgende Quartiere zu den identifizierten Gebieten:       

  • Im Bezirk Nippes die Teilräume "Hafen Niehl" und "Merheim (linksrheinisch) - Am Ginsterpfad"    
  • Im Bezirk Chorweiler die Teilräume "Roggendorf" und "Lindweiler-Krombachweg"
  • Im Bezirk Porz der Teilraum "Wahn-Nachtigallenstraße"
  • Im Bezirk Kalk der Teilraum "Merheim-Mitte-Winterbergerstraße"

Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen:

  • Informieren und Aufklären über die Corona-Erkrankung sowie Überzeugen von den Möglichkeiten zur Testung und zur Überwindung der Pandemie; unter besonderer Beachtung der Muttersprachlichkeit und der Sozialisierung der jeweils anzusprechenden Personenkreise.
  • Motivierung zur Impfbereitschaft bis hin zur Unterstützung beim Impfen.

Das können beispielsweise sein:

  • Innovative Kommunikationsformate und Angebote zur Bewusstseinsbildung und/oder Wissensvermittlung im Kontext der Covid-19-Pandemie
  • Aufsuchende Überzeugungsarbeit im Wohnumfeld der Bewohner*innen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Impfangeboten bis hin zur Begleitung von Personen zur Impfung

Es können auch mehrere Bereiche adressiert werden.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des Vorhabens, den Fördermittelbeantragende nicht durch eigene oder fremde Mittel decken können. Für jedes Sozialraumgebiet stehen grundsätzlich insgesamt höchstens Mittel in Höhe von 115.000 Euro zur Verfügung. Es muss ein angemessener Eigenanteil erbracht werden. Unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie Gelder von Sponsor*innen, Förderungen durch Stiftungen oder andere Fördermittel darf es nicht zu einer Überfinanzierung kommen.

Was sind die Voraussetzungen?

Ausschließlich Projekte, die unter die oben genannten Förderbereiche fallen, werden gefördert. Nicht alle Förderschwerpunkte müssen abgedeckt werden. Antragstellende weisen die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. Sie legen neben einer Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan vor.

Die Projektbeschreibung beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Bereich, der angegangen werden soll (Aufklären - Testen - Impfen)
  • Beschreibung der Idee, Begründung, warum sie als zielführend erachtet wird und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll
  • Zeitpunkt/Zeitraum der Umsetzung
  • Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme
  • Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen inklusive einer Darstellung der Dokumentation von Ergebnissen und Wirkungen
  • Nachweis der fachlichen Kompetenz der Antragstellenden.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können in elektronischer Form bei uns gestellt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Link "Digitaler Förderantrag". Der Projektzeitraum muss beschrieben werden. Dieser ist grundsätzlich auf dieses Jahr begrenzt. In begründeten Ausnahmen können die Projekte auch nach 2021 fertiggestellt werden. Ausnahmen müssen Sie mit uns abstimmen.

Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, ist es notwendig, dass Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen. Sie können den Status der Bearbeitung weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpersonen kommunizieren. Über den Link gelangen Sie automatisch zur Registrierung.

Sie können den Antrag Schritt für Schritt bearbeiten. Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen im digitalen Verfahren zum Down- und Upload zur Verfügung. Zudem können Sie weitere Anlagen bis zu fünf Gigabyte hochladen. Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben.

Beim Absenden des Antrags erhalten Sie einen Hinweis, dass der Antrag erfolgreich an uns übermittelt wurde. Direkt im Anschluss können Sie in Ihrem Nutzerkonto auf den eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Dokumente" ein PDF bereitgestellt. Dieses PDF beinhaltet die wesentlichen übermittelten Informationen sowie das Datum der Antragstellung. Es dient als Beleg für den fristgerechten Eingang.

Digitaler Förderantrag

Was muss der Antrag enthalten?

  • Name des Projekts
  • Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten
  • Rechtsform und vertretungsberechtigte Person
  • Förderzeitraum von/bis (Wichtig: Dabei ist darauf zu achten, dass das Beginn- und Enddatum den kompletten Förderzeitraum des Projekts abdecken muss, inklusive Zeiten für die Vor- und Nachbereitung. Lediglich die Ausgaben, die im Förderzeitraum getätigt wurden, können anerkannt werden. Der Förderzeitraum darf nicht in der Vergangenheit liegen)
  • Projektbeschreibung (inklusive Projektplan (falls zutreffend)), Kurzpräsentation zur*zum Antragsteller*in, Zielen, Zielgruppen, geplanten Aktivitäten, Zeitplanung, Beitrag/Nutzen der Maßnahme)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Projektaktivität und unterteilt in Personal- und Sachkosten)
  • Beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei uns – der Stadt Köln.
  • Erklärung:
  1. dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,
  2. dass die antragstellende Person die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt,
  3. über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz,
  4. dass einer Veröffentlichung im Rahmen der Förderberichterstattung zugestimmt wird,
  5. dass eine Finanzierung durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist.
  • Sofern die Maßnahme nicht auf dem Grundstück der antragstellenden Person durchgeführt werden soll, ist eine entsprechende Erlaubnis des*der Grundstücksbesitzenden vorzulegen (Eigentumsnachweis)

Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuwendungsbescheides im Online-Antrag. Daraufhin können Antragstellende den Mittelabruf eigenständig auslösen und die Mittel werden zeitnah ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur auf das im Förderantrag benannte Konto der antragstellenden Person.

Was sind meine Pflichten während und nach Abschluss der Maßnahme?

Sie sind verpflichtet, uns elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben.

Nach Abschluss der Maßnahme sind Sie verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Sie verpflichten sich, in geeigneter Form, auf die finanzielle Förderung von uns hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel bei Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Broschüren, Plakaten, Rundfunk und Fernsehen, Onlinemedien, Internet).

Dokumente und Links

Kontakt

Stadt Köln
Geschäftsstelle "Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln"
Willy- Brandt- Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-94395

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

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