In dieser Übersicht finden Sie alle Bauleitpläne, die sich im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung oder der öffentlichen Auslegung befinden.

Aktuelle frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit

Sobald ein städtebauliches Planungskonzept vorliegt, führen wir eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch und informieren über die Planungsabsichten. In welcher Form die Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der jeweiligen Bezirksvertretung beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.   

Artikel zum Thema

Aktuelle öffentliche Auslegungen

In dieser Auflistung finden Sie alle Bauleitpläne, die zurzeit öffentlich ausgelegt sind. Bei der öffentlichen Auslegung wird der Plan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle Bürger*innen Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Dies kann schriftlich geschehen oder durch eine mündliche Stellungnahme, die zu Protokoll genommen wird. Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme über ein Online-Formular abgeben. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Auslegungsfrist von uns ausgewertet und mit einer Stellungnahme versehen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung des Rates teilen wir den Bürger*innen, die eine Stellungnahme zur Planung abgegeben haben, mit.

Artikel zum Thema