Das Infektionsschutz-Zentrum 3 (kurz ISZ 3) ist über den hinteren Eingang des Gesundheitsamtes unter folgender Adresse zu finden:
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Lungengasse 18
50676 Köln
Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Am Wochenende und an Feiertagen ist das ISZ 3 geschlossen.
Wer kann sich testen lassen?
Antigen-(Schnell) Tests sogenannte Bürgertests nach § 4a TestV der Bundesregierung werden im Infektionsschutz-Zentrum 3 des Gesundheitsamts angeboten.
Bitte achten Sie folgenden Hinweise:
- Die Terminvereinbarung für einen Antigen-(Schnell) Test ist unter 0221 / 221-31197 möglich. Bitte nutzen Sie die Telefonnummer ausschließlich zur Terminvereinbarung. Fragen zu Antigen-(Schnell) Tests oder anderen Themen können hier nicht beantwortet werden!
Nur Personen mit einem Termin können getestet werden. Eine Terminvereinbarung ist per E-Mail nicht möglich. - Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis oder ähnliches) mit.
- Es kann nur ein Termin pro Person und pro Woche vereinbart werden.
- Ihre Versichertenkarte wird nicht benötigt.
Allgemeine Infos zum Thema Antigen-(Schnell) Test finden Sie unter:
Weiterhin können folgende Personen mittels eines PCR-Testes getestet werden:
Personenkreise | Erklärung/ Begründung der Testung | Bemerkung |
---|---|---|
Mitarbeitende aus Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen | Testung jederzeit mit entsprechender Zuweisung oder Nachweis über Tätigkeit möglich! | Nachweis über Tätigkeit beziehungsweise entsprechende Zuweisung (siehe unten: Zuweisungsformulare) erforderlich. |
Personal der kritischen Infrastruktur | Das KRITIS-Konzept wird derzeit überarbeitet. | Entsprechende KRITIS-Zuweisung (siehe unten: Zuweisungsformulare) durch Arbeitgebende erforderlich. |
Corona-Warn-App | Ausschließlich Testung bei roter Anzeige in der App/erhöhtes Risiko! | Vorlage der Warnmeldung erforderlich. Dazu genügt das Vorzeigen Ihres Smartphones mit der roten Anzeige - erhöhtes Risiko. |
Erzieher*innen, Lehrkräfte | Eine Testung ist nur bei nachweislichem Kontakt zu einem positivem Coronavirus-Fall am Arbeitsplatz im ISZ 3 möglich. | Nachweis über Tätigkeit beziehungsweise entsprechende Zuweisung erforderlich. |
Reiserückkehrende aus Hochinzidenzgebieten/ Risikogebieten/ Virusvarianten-Gebieten | Reisenachweis ist vorzulegen. | |
Personen mit Überweisung von niedergelassenen Ärzt*innen | Können in Ausnahmefällen im ISZ 3 getestet werden, sofern keine andere Möglichkeit für sie besteht, getestet zu werden. | Vorlage der Überweisung sowie Vorlage der Gesundheitskarte erforderlich. |
Wohnungslose Menschen | Wohnungslose Personen, deren Neuaufnahme in den unten stehenden Einrichtungen nicht aus dem Krankenhaus erfolgt, können im ISZ 3 getestet werden.
| Vorlage eines Schreibens der aufnehmenden Einrichtung sowie Vorlage der Gesundheitskarte erforderlich. Siehe Leitfaden "Corona-Virus: Umgang mit begründeten Verdachtsfällen, Indexfällen und Kontaktpersonen in Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften der Sucht- und Wohnungslosenhilfe der Stadt Köln vom 21. September 2020". |
Öffentliche Institutionen/Ämter | Können im ISZ 3 getestet werden, sofern dies von der Amtsleitung oder ähnlichem vorher angekündigt wird. | Nachweis über Tätigkeit in der entsprechenden Einrichtung. |
Das Infektionsschutz-Zentrum steht nicht zur Testung folgender Personen zur Verfügung:
- Corona-Warn-App (grüne Anzeige in der Corona-Warn-APP)
- Patient*innen vor stationärem Aufenthalt, geplanten ambulanten Operationen oder vor Aufnahme in Reha-Zentren o.ä.
- Reiserückkehrende aus Nicht-Risikogebieten