Veranstaltungen
Aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) sind jegliche Freizeit-Veranstaltungen bis 14. Februar 2021 untersagt.
Erlaubt bleiben – unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen – unter anderem:
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (z. B. Demonstrationen),
- Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (z. B. auch Parteiversammlungen oder Blutspenden),
- Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, die nicht digital durchgeführt werden können,
- Veranstaltungen zur Jagdausübung, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation erforderlich sind,
- Beerdigungen und
- standesamtliche Trauungen.
Großveranstaltungen
Bis zum 14. Februar 2021 sind Großveranstaltungen untersagt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)" Einschränkungen bei Veranstaltungen und Versammlungen geregelt.
Großveranstaltungen sind weiterhin bis zum 14. Februar 2021 untersagt. Dazu zählen Straßen-, Dorf- und Schützenfeste, Festivals und alle anderen Veranstaltungen bei denen die Rückverfolgbarkeit gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand sichergestellt werden kann. Allgemeine Veranstaltungen sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen, die im Kölner Stadtgebiet nach dem 14. Februar 2021 (Großveranstaltungen) stattfinden sollen, können mithilfe dieses Formulars angemeldet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der Vielzahl der Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.