Köln ist auf Corona-Verdachts- oder Erkrankungsfälle bestmöglich vorbereitet
Gesundheitsamt, Krankenhäuser, die niedergelassene Ärzteschaft, die Feuerwehr sowie der Rettungs- und Transportdienst stehen in engem Kontakt miteinander, um die Ausbreitung des Corona-Virus in Köln zu verhindern.
Kölner Bürgerinnen und Bürger, die aus Risiko-Gebieten nach Köln einreisen und sich Sorgen machen, möglicherweise mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert zu sein, wenden sich an ihren Hausarzt. Bei Unsicherheit oder Nichterreichbarkeit der Hausärztin oder des Hausarztes steht der kassenärztliche Notdienst zur Verfügung. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 116 117.
Der versorgende Arzt wird sich bei Notwendigkeit unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Ob ein Labortest auf eine Infektion mit dem Corona-Virus notwendig ist, entscheidet die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt.
Diese Entscheidung stützt sich auf die aktuellen Erkenntnisse des Robert Koch-Institutes. Im Zweifelsfall wird sich Ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt dabei mit dem Gesundheitsamt und/oder dem Infektionsschutz-Zentrum abstimmen.
Pressemeldungen zum Corona-Virus
Was sind Corona-Viren
Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder das Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
Wie wird das neuartige Corona-Virus übertragen?
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist möglich. Anstecken kann man sich über Tröpfcheninfektion durch husten, niesen, sprechen.
Wie lange dauert es, bis man nach einer Infektion krank wird?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass erste Symptome innerhalb von 2 bis 14 Tagen auftreten.
Welche Symptome werden durch Corona-Viren ausgelöst?
Die Beschwerden unterscheiden sich oft kaum von denen einer anderen Erkältungskrankheit, wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen. Es wird auch über eine verstopfte Nase, Übelkeit und Durchfall berichtet.
Immer noch gilt aber: Wer unter solchen Beschwerden leidet, hat wahrscheinlicher eine Infektion mit einem anderen Erreger als mit dem neuen Coronavirus. Auch das Influenzavirus (Erreger der echten Virusgrippe) ist derzeit noch sehr aktiv in der Bevölkerung. Wann ein Test auf das neuartige Coronavirus angezeigt ist, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt. Diese Entscheidung stützt sich auf die aktuellen Erkenntnisse des Robert Koch-Institutes. Im Zweifelsfall wird sich Ihre Ärztin/Ihr Arzt dabei mit dem mit dem Gesundheitsamt und/oder dem Infektionsschutz-Zentrum abstimmen.
Nach heutigem Kenntnisstand kommt es nur in wenigen Fällen zu einer Lungenentzündung und anderen schwerwiegenden Symptomen.
Wie gefährlich ist das neuartige Corona-Virus?
Nach aktuellem Kenntnisstand führt das Virus in den meisten Fällen nur zu einer leichten Erkrankung, ähnlich einer Erkältungskrankheit.
Bei älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen können aber auch schwere Krankheitsverläufe auftreten wie eine Lungenentzündung. Besonders Menschen mit Bluthochdruck, Diabetes, Erkrankungen der Leber und anderen chronischen Atemwegserkrankungen haben ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf.
Gibt es Medikamente gegen das neuartige Corona-Virus?
Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Erkrankung kann bisher nur symptomatisch behandelt werden.
Gibt es einen Impfstoff gegen das neuartige Corona-Virus?
Es gibt Fortschritte bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen Corona-Viren, insbesondere MERS-CoV Impfstoffe, die momentan in klinischen Studien erprobt werden, aber noch nicht zur Anwendung zur Verfügung stehen.
Wie viele bestätigte Corona-Virus-Fälle gibt es in Köln?
Stand 15. März 2020, 16 Uhr:
Es gibt auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 244. bestätigten Corona-Virus-Fall. Von den bestätigten Fällen sind derzeit noch 241 in Quarantäne – 234 häuslicher und sieben Fälle in stationärer (davon drei auf der Intensivstation). Drei Personen wurden bereits aus der Quarantäne entlassen.
Wie kann man sich als Bürgerin oder Bürger vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus schützen?
- Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit ausreichend Wasser und Seife; eine Händedesinfektion ist nicht erforderlich.
- Verzichten Sie darauf, sich die Hände zu geben.
- Vermeiden Sie es, mit den Händen das Gesicht zu berühren.
- Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in die Ellenbeuge).
- Nutzen Sie Papiertaschentücher zum Naseputzen und verwenden Sie diese nur einmalig. Entsorgen Sie diese so bald wie möglich in einem Abfalleimer und waschen Sie zeitnah Ihre Hände.
- Halten Sie einen Mindestabstand (1 bis 2 Meter) zu anderen Personen, insbesondere zu Personen mit Atemwegsbeschwerden.
Diese Maßnahmen schützen auch vor Influenza (Grippe) und anderen Atemwegserkrankungen.
Wie verhalte ich mich im Verdachtsfall?
Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, wenden Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihren Hausarzt. Wenn Sie unsicher sind oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt nicht erreichen können, wenden Sie sich an den kassenärztlichen Notdienst. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter 116 117. Der Sie dann versorgende Arzt wird sich bei Notwendigkeit unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Wenn Sie sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben nach Möglichkeit zu Hause. Beachten Sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene. Wenn Symptome auftreten, suchen Sie - nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise – ihren Hausarzt auf. Wenn Sie unsicher sind oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt nicht erreichen können, wenden Sie sich an den kassenärztlichen Notdienst. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter 116 117. Der Sie dann versorgende Arzt wird sich bei Notwendigkeit unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Wenn Sie sich in Regionen aufgehalten haben, in denen COVID-19-Fälle vorgekommen sind, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – ihren Hausarzt aufsuchen. Wenn Sie unsicher sind oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt nicht erreichen können, wenden Sie sich an den kassenärztlichen Notdienst. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter 116 117. Der Sie dann versorgende Arzt wird sich bei Notwendigkeit unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.
Sind Hausärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienst sowie Gesundheitsämter für diesen Fall informiert und gerüstet?
Nach Klärung, ob es sich bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten mit typischen Symptomen oder Kontaktpersonen zu einem Erkrankten um einen Verdachtsfall handelt, werden die oben genannten medizinischen Einrichtungen sensibilisiert, wie sie sich im Verdachtsfall zu verhalten haben (Schutzkleidung, Mundschutz sowie Isolierung des Verdachtsfalles durch Einzelunterkunft).
Grundsätzlich sind alle Krankenhäuser in Köln darauf vorbereitet, Erkrankte mit hochpathogenen Erregern versorgen zu können. Ob eine Behandlung auf einer Isolierstation erfolgen muss, wird je nach Schwere der Erkrankung entschieden.
Was sind aktuell ausgewiesene Risikogebiete?
Das Robert Koch-Institut informiert und aktualisiert die für Coronavirus ausgewiesenen Risikogebiete. Welche das sind erfahren Sie über den folgend genannten Link zur Homepage des Robert Koch-Insituts. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine geographische Übersicht der Risikogebiete auf Basis von Google-Maps.
Ist eine Reise nach Zentralasien, Italien, in den Iran oder Südkorea sicher?
Hierüber informiert das Auswärtige Amt.
Muss ich etwas beachten, wenn ich oder eine Angehörige beziehungsweise ein Angehöriger von einem Aufenthalt in China, Italien, Südkorea oder dem Iran zurückkehre?
Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten, respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen.
Können Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nach Rückkehr an den Arbeitsplatz, die Schule oder die Kita zurückkehren?
Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten, respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen.
Wie lässt sich die Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus nachweisen?
Es wird ein Abstrich aus dem Mund-Rachenraum entnommen. Darin lassen sich die Viren nachweisen. Der Labortest ist sehr empfindlich. Er wird in Köln in mehreren Laboren durchgeführt.
Wie funktioniert die Entnahme von Abstrichen?
Dr. med. Jürgen Zastrow, Vorsitzender der Kreisstelle der Stadt Köln der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, erklärt, wie man einen Abstrich durchführt.
Wer kann das neuartige Corona-Virus nachweisen?
Mehrere Labore können das Corona-Virus nachweisen. Im Köln Bonner Raum sind dies die Institute für Virologie der Unikliniken Bonn und Köln sowie das Labor Dr. Wisplinghoff und das MVZ-Labor Dr. Quade & Kollegen.
Kann das Virus über Lebensmittel übertragen werden? Kann ich noch beim Chinesen essen oder im asiatischen Supermarkt einkaufen?
Nach der derzeitigen Wissenslage und Informationslage gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Übertragung des Corona-Virus durch Lebensmittel. Die Übertragung erfolgt vom Tier auf den Menschen und von Mensch zu Mensch.
Es gibt bisher auch keine Warnung vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus China.
Besteht die Gefahr, sich über Oberflächen oder Gegenstände mit dem neuartigen Corona-Virus (2019-nCoV) anzustecken?
Nach der derzeitigen Wissenslage und Informationslage erscheint eine Infektion mit dem 2019-nCoV über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie zum Beispiel importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, unwahrscheinlich.
Kann ich mich bei meinem Haustier infizieren beziehungsweise mein Haustier anstecken?
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts:
Stellt das Gesundheitsamt Schutzkleidung und Desinfektionsmittel bereit?
Für die massenhafte Bevorratung von persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln für den Epidemie-Fall fehlt dem Gesundheitsamt der gesetzliche Auftrag. Desinfektionsmittel und Schutzkleidung sollten zielgerichtet eingesetzt werden. Im häuslichen Umfeld empfehlen wir regelmäßiges und gründliches Händewaschen und das beachten der Nies- und Hustenetikette.
Werden Veranstaltungen in Köln abgesagt?
In seiner Sitzung am 14. März 2020 hat sich der Krisenstab der Stadt Köln mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW vom 13. März 2020 zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.
Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.
Näheres sowie Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Link "Corona-Virus: Neue Regelungen für Veranstaltungen"
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für Sie als Eltern haben wir hier Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in unseren Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema zusammengestellt.
Welche Vorsorgemaßnahmen sollten Firmen beachten?
- Grundsätzlich gelten die gleichen Empfehlungen wie für Privatpersonen.
- Von Dienstreisen in Risikogebiete wird abgeraten.
- Rückkehrende aus Risikogebieten die erkrankt sind beziehungsweise die erkranken, sollten sich nach vorheriger telefonischer Ankündigung bei ihrer Ärztin/ihrem Arzt vorstellen.
- Das Robert Koch-Institut empfiehlt Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren (unabhängig von Symptomen), unnötige Kontakte zu vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
Was ist das Infektionsschutz-Zentrum und wer kann sich daran wenden?
- Das Infektionsschutzzentrum ist ein vom Gesundheitsamt der Stadt Köln, der Uniklinik Köln und der Kassenärztlichen Vereinigung in Köln eingerichtetes Kompetenzzentrum für das neuartige Corona-Virus für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser.
- Wenn Sie Sorge oder begründeten Verdacht haben, durch den Corona-Virus erkrankt zu sein, dann wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausärztin oder Hausarzt oder an den hausärztlichen Notdienst (Telefonnummer 116 117) oder gegebenenfalls an eine Notaufnahme eines Krankenhauses in ihrer Nähe. Bevor Sie in eine Arztpraxis oder Notaufnahme gehen, melden Sie sich vorher telefonisch mit dem Hinweis auf Ihren Verdacht bezüglich Corona-Virus an. Befolgen Sie die Angaben der Praxis beziehungsweise der Notaufnahme, wann Sie in die Praxis oder Notaufnahme kommen sollen, sowie wo und wie Sie sich ankündigen sollen, wenn Sie an der Praxis oder Notaufnahme sind.
- Die Ärztinnen und Ärzte können sich bei Bedarf an das Infektionsschutz-Zentrum werden.
Was bedeutet häusliche Isolation für Kontaktpersonen?
ACHTUNG: Die folgenden Regeln gelten nur für vom Gesundheitsamt definierte Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen im Einzelfall weitergehende Regeln vereinbaren.
Häusliche Isolation für Kontaktpersonen wird durch das Gesundheitsamt angeordnet, wenn Sie Kontakt mit Menschen hatten, bei denen eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde oder ein begründeter Verdacht besteht, dass bei Ihnen eine Infektion vorliegt. Es kann einige Tage dauern, bis die Infektion bei Ihnen ausgeschlossen werden kann. Isolationsmaßnahmen sollen verhindern, dass Sie selbst in dieser Zeit andere Menschen anstecken.
Isolation bedeutet, dass Sie zu Hause bleiben, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht zur Arbeit, zur Schule etc. gehen und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Das Gesundheitsamt entscheidet, wie lange die Isolation erforderlich ist. Es wird telefonisch mit Ihnen Kontakt halten.
Das Gesundheitsamt stellt Ihnen eine Ordnungsverfügung aus, aus der hervorhergeht, dass bei Ihnen eine Isolationszeit angeordnet wurde. Diese Vorlage dient auch zur Vorlage bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber.
Was muss ich als Kontaktperson in Isolation beachten?
Sie sollten
- keinen Besuch empfangen, vor allem nicht von älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen
- Abstand zu anderen Personen im Haushalt halten, vor allem zu älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen
- anderen Personen nicht die Hand geben, sie nicht küssen und nicht umarmen
- nicht mit anderen Personen in einem Bett schlafen
- wenn möglich, einen eigenen Schlafraum und ein eigenes Badezimmer/Toilette benutzen
- Mahlzeiten nicht gemeinsam mit anderen Personen einnehmen
- regelmäßig Hände waschen und die Husten-Nies-Etikette beachten
- Einmal-Taschentücher benutzen
- Haushaltsgegenstände wie Geschirr wie üblich waschen (besondere Desinfektion ist nicht erforderlich), ehe sie von anderen Personen benutzt werden
- Wäsche regelmäßig und gründlich mit üblichen Verfahren waschen (besondere Desinfektionsverfahren sind nicht erforderlich)
- Hygieneartikel nicht mit anderen Personen teilen
Darf ich als Kontaktperson während der Isolation die Wohnung verlassen, wenn ich dabei keinen Kontakt mit anderen Menschen habe?
Sie dürfen die Wohnung verlassen zu Spaziergängen im Freien und auch mit Ihrem Hund Gassi gehen, wenn Sie dabei mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Sie können dazu auch mit Ihrem eigenen Pkw fahren. Sie dürfen in einem Mehrfamilienhaus eine Gemeinschaftswaschküche benutzen oder in Ihren Keller gehen, wenn Sie dabei nicht mit anderen Personen zusammentreffen.
Wie versorge ich mich, wenn ich als Kontaktperson in Isolation sein muss?
Wenn Sie allein leben, bitten Sie Verwandte, Nachbarinnen/Nachbarn oder Freundinnen/Freunde für Sie einzukaufen. Sollte dies nicht möglich sein, fragen Sie nach Lieferdiensten Ihres örtlichen Supermarktes.
Dürfen meine Kinder, wenn ich in Isolation sein muss, trotzdem Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kita besuchen?
Solange bei Ihnen der Erreger nicht Nachgewiesen wurde, und Sie lediglich als Kontaktperson gelten, darf Ihr Kind ganz normal Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Sollten Sie weitere Fragen zu Corona-Virus haben, kontaktieren Sie gerne unser Bürgertelefon!
Wir haben ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem sich besorgte Bürgerinnen und Bürger informieren können: 0221 / 221-33500.
Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Am Samstag, 14. März 2020, und Sonntag, 15. März 2020, ist es jeweils zwischen 9 und 15 Uhr erreichbar.