Maßnahme des Sozialraum-Programms "Starke Veedel – Starkes Köln"

Mit unserem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm bieten wir Eigentümer*innen finanzielle Anreize für die gestalterische Instandsetzung ihrer Gebäude. Wir möchten damit die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Sozialräumen verbessern und dazu anregen, positive Veränderungen an Wohnhäusern und somit am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen.  Dies kann über einen neuen Fassadenanstrich oder eine Instandsetzung der denkmalgeschützten Hausfassade aber auch die Gestaltung von Mietergärten und Innenhöfen oder das Entfernen von Graffiti erfolgen.

Sie können Anträge stellen, wenn das Gebäude im Sozialraum "Ostheim/Neubrück" liegt. Das Abgrenzung des Programmgebietes entnehmen Sie bitte der Karte. 

Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Städtebauförderung.  

Karte Übersicht der Sozialräume

An wen richtet sich das Programm?

  • Eigentümer*innen
  • Kommunale und private Wohnungs- und Immobiliengesellschaften
  • Mieter*innen und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Einverständniserklärung des*der Eigentümer*in

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel

  • die farbliche beziehungsweise künstlerische Gestaltung von Außenwänden
  • die Erneuerung von Fassaden von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oder
  • die Gestaltung von Mietergärten und Innenhöfen

Eine vollständige Auflistung förderfähiger Maßnahmen finden Sie in der Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm unter Punkt 3.

Welche Voraussetzungen muss Ihre Maßnahme erfüllen?

  • Das Grundstück liegt innerhalb des Sozialraums "Ostheim/Neubrück" und gleichzeitig im Gebiet der Sozialen Stadt.
  • Die Maßnahme trägt zu einer wesentlichen Verbesserung und Aufwertung der Wohn- beziehungsweise Freizeitsituation im Sozialraum bei.
  • Die Gestaltung fügt sich in das Straßenbild ein.
  • Die Finanzierung der Maßnahme muss gewährleistet sein.
  • Die als förderfähig anerkannten Gesamtkosten einschließlich des Eigenanteils dürfen nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
  • Werden Maßnahmen an Gebäuden durchgeführt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, ist eine Förderung nur möglich, wenn sie sich im direkten Umfeld von Wohngebäuden befinden.

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

Bitte beachten Sie, dass einige Maßnahmen im Rahmen des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms nicht förderfähig sind. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein,

  • deren förderfähige Kosten unter 2.000 Euro liegen (die Gesamtkosten inklusive Eigenanteil müssen mindestens 4.000 Euro betragen)
  • die nach anderen Richtlinien oder Förderprogrammen gefördert werden können oder
  • die an Gebäuden durchgeführt werden sollen, die in den letzten zehn Jahren errichtet wurden.

Eine vollständige Auflistung finden Sie unter Punkt 7 der Richtlinie.

Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Hinterhöfen können nicht gefördert werden. Hierzu bieten wir das Förderprogramm "GRÜN hoch 3" an:

GRÜN hoch 3

Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie gezahlt?

Die maximale Förderhöhe beträgt 24.999 Euro je Förderobjekt.

Für die jeweiligen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Die maximalen Beträge pro Quadratmeter gestalteter, durch Aufmaß nachgewiesener Fläche unterscheiden sich. Genaue Angaben sind in der Richtlinie in Punkt 3 hinterlegt.

Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie lange ist die Förderperiode?

Für den Sozialraum "Ostheim/Neubrück" können Sie Fördermittel bis zum 31. Oktober 2025 in Anspruch nehmen.

Der Durchführungs- und Abrechnungszeitraum beträgt jeweils maximal 12 Monate.

Wie erhalten Sie die Förderung?

Bitte nutzen Sie den Vordruck für die Antragstellung und schicken diesen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen an

Stadt Köln
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Starke Veedel - Starkes Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen einen schriftlichen Förderbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Erhalt dieses Bescheides mit den Maßnahmen beginnen dürfen.

Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms
Einverständniserklärung des*der Eigentümer*in
Richtlinie Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Ostheim/Neubrück
PDF, 347 kb
Programmgebiet "Ostheim/Neubrück"

Haben Sie eine Frage?

Dann wenden Sie sich gerne an uns:

Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Telefon: 0221 / 221-37032

E-Mail an: starke.veedel@stadt-koeln.de