Der Ordnungsdienst sorgt in unserer Stadt für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und des Kölner Stadtrechts. Zur Wahrung und Sicherstellung eines positiven Erscheinungsbildes unserer Millionenstadt und zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Köln ist der Ordnungsdienst an allen Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet präsent. Er arbeitet dabei präventiv, das heißt vorausschauend und vorsorglich, sowie repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen, das heißt, Regelverstöße werden direkt geahndet.

So erkennen Sie uns

© Stadt Köln

Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Ordnungsdienst" eindeutig erkennbar. Im Dunklen sind sie zudem durch Warnwesten mit der Aufschrift "Ordnungsamt" zu erkennen. Außerdem sind unsere Mitarbeiter*innen umfassend zur Eigensicherung ausgerüstet und entsprechend geschult.

Unsere Aufgaben

Der Ordnungsdienst widmet sich in erster Linie der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Das bedeutet, dass der Ordnungsdienst die Polizei unterstützt und sich vor allem um Störungen der öffentlichen Sicherheit, insbesondere um Ordnungswidrigkeiten kümmert. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 OBG NRW). Die Polizei konzentriert sich in der Regel auf Straftaten.

Unter "öffentlicher Sicherheit" werden alle Regelungen, die für ein friedliches Miteinander in der Öffentlichkeit sorgen, verstanden. In Köln sind einige dieser Regeln in der Kölner Stadtordnung zu finden.

Die Kölner Stadtordnung
Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) § 1

Der Ordnungsdienst richtet seine Maßnahmen gegen diejenigen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen:

  • weggeworfene Zigarettenkippe
  • unzulässige Abfallentsorgung
  • illegales Lagern
  • Missachtung des Leinenzwangs oder der Maulkorbpflicht bei Hunden
  • Liegenlassen von Hundekot
  • belästigendes Verhalten von Personen und aggressives Betteln
  • Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit
  • Alkoholkonsum auf Spielplatzflächen
  • Farbschmierereien, Graffiti und Wildplakatierung
  • Ruhestörungen

 

Zudem kümmert sich der Ordnungsdienst um

  • Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz
  • Überwachungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz
  • Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben
  • Abschleppen verbotswidrig/behindernd abgestellter Fahrzeuge (Schrottfahrzeuge)
  • Nachlasssicherungen bei Verstorbenen ohne Angehörige
  • Evakuierungen bei Bombenfunden durch Baumaßnahmen
  • Begleitung von Großveranstaltungen (zum Beispiel Straßenkarneval, Kölner Lichter, SummerJam, Christopher Street Day und Silvester)

Unsere Befugnisse

Dürfen die das?

Der Ordnungsdienst hat viele Befugnisse, ähnlich wie die Polizei. Das ist begründet im Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz, das in Teilen auch für den Ordnungsdienst gilt sowie in weiteren Rechtsgrundlagen.

Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der Ordnungsdienst befugt:

  • Personalien festzustellen und Daten zu erheben
  • Verwarngelder zu erheben und einzunehmen
  • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
  • Gegenstände sicherzustellen
  • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
  • Personen in Gewahrsam zu nehmen
Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)
Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)

So können Sie uns erreichen

Bei dringenden und akuten Beschwerdelagen erreichen Sie uns per Anruf an unsere Leitstelle.

  •  0221 / 221-32000

Bei sonstigen Anliegen erreichen Sie uns per Mail. Diese werden so schnell wie möglich bearbeitet.

Ordnungsdienst
  • Persönlich: in der gemeinsamen Anlaufstelle mit der Polizei, Am Hof 23, 50667 Köln, Südseite des Roncalliplatzes, täglich in der Zeit von 12 bis 20 Uhr
  • Sowie: bei unserer täglichen Arbeit im gesamten Stadtgebiet 

Unsere Ordnungspartnerschaften mit der Polizei

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln und die Polizei Köln bilden in Köln gemeinsame Streifen im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft. Diese Ordnungspartnerschaft findet im Rahmen von OPARI (Ordnungspartnerschaft auf den Ringen), der gemeinsamen Anlaufstelle am Dom inklusive gemeinsamen Streifengängen in der Innenstadt und in anderen "Veedeln" statt. Außerdem ist der Ordnungsdienst mit der Polizei in sogenannten Lärmwagen (Ruhestörungsstreifenwagen) unterwegs. Beide arbeiten aber auch bei vielen anderen Gelegenheiten zusammen.

OPARI

Die Kölner Ringe zeichnen sich durch ihre nächtliche Gemengelage aus strafbaren und ordnungswidrigen Handlungen aus. Die Polizei Köln und der Ordnungsdienst der Stadt Köln begegnen dieser Situation bereits seit Jahren im Rahmen der Ordnungspartnerschaft "Ringe". Hierbei unterstützen in der Regel zwei Ordnungsdienstkräfte in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen jeweils von 23 bis 7 Uhr die Einsatzkräfte der Polizei. Ziel ist es, gemeinsam Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern, das heißt präventiv zu wirken, oder Fehlverhalten behördenübergreifend zu bestrafen.

Anlaufstelle und gemeinsame Präsenzstreifen

Aufgrund der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 im Umfeld des Hauptbahnhofs und des Kölner Doms wurde die Ordnungspartnerschaft für diesen Bereich neu aufgestellt. Die Anlaufstelle in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und des Kölner Doms (Am Hof 23, 50667 Köln) ist täglich in der Zeit von 12 bis 20 Uhr geöffnet und durch die Polizei Köln und den Ordnungsdienst der Stadt Köln besetzt. Die Anlaufstelle steht Passantinnen und Passanten offen und ist gleichzeitig Ausgangspunkt für gemeinsame Streifen im Bereich des Doms, des Hauptbahnhofs und der angrenzenden Bereiche des Rheinufers. Die Anlaufstelle und die gemeinsamen Streifen stärken durch ihre Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl und die objektive Sicherheit der Menschen in Köln.

Lärmwagen

Durch die enge Bebauung und die hohe Attraktivität des Kölner Nachtlebens kommt es zu zahlreichen Störungen der gesetzlich geschützten Nachtruhe. Dies führt zu vielen Beschwerden. Zur Bearbeitung dieser ordnungsrechtlichen Beschwerdelagen wurden die sogenannten "Lärmwagen" im Kölner Stadtgebiet eingerichtet: Streifenwagen mit jeweils einer Ordnungsdienstkraft und einer Polizistin oder einem Polizisten sind im Einsatz und bearbeiten die gemeldeten Ruhestörungen. Die Lärmwagen sind in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen in den Kölner Bereichen Innenstadt, Ehrenfeld und Lindenthal, Chorweiler und Nippes sowie im rechtsrheinischen Köln (Kalk und Mülheim) unterwegs. Ihre Einsatzzeiten sind jeweils von 22 bis 6 Uhr.