Zu den Kölner Lichtern 2019 wird für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt. Wir haben diese Maßnahme gemeinsam mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu erhöhen.

Das Fahrverbot gilt am Samstag, 13. Juli 2019, 18 Uhr, bis Sonntag, 14. Juli 2019, 2 Uhr für Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse!

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Das Fahrverbot gilt linksrheinisch zwischen dem Rheinufer und den Ringen als westliche Begrenzung.

Die Grenze der Fahrverbotszone verläuft entlang folgender Straßen:

Brückenrampe Severinsbrücke - Tel-Aviv-Straße - Rothgerberbach- - Neue Weyerstraße - Hohenstaufenring - Habsburgerring - Hohenzollernring - Kaiser-Wilhelm-Ring - Hansaring - Ebertplatz - Theodor-Heuss-Ring. Das Rheinufer ist zwischen der Kreuzung Holzmarkt/Mechtildstraße und der Kreuzung Konrad-Adenauer-Ufer/Theodor-Heuss-Ring für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt

Die genannten Straßen mit Ausnahme der Rheinuferstraße können befahren werden, nur ein Verlassen dieser Straßen in Richtung Innenstadt/Rhein ist nicht möglich.

Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze entlang folgender Straßen:

Mildener Straße - Ottoplatz - Opladenerstraße bis zur Einfahrt Tunnel Stadthaus (ein Befahren dieser genannten Straßen ist nicht möglich) - Justinianstraße - Gotenring - Severinsbrücke (hier ist das Befahren möglich).

Der Bereich der Siegburger Straße zwischen der Teutonenstraße sowie die Deutzer Brücke sind für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt.

Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Ein Verlassen der genannten Straße ist lediglich in Richtung stadtauswärts möglich. Eine Einfahrt in diesen Bereich über die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke ist nicht möglich.