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© Reinhild Kassing

Die Wohnungs-Vermittlungs-Stelle unterstützt Menschen,

die dringend eine Wohnung suchen.

Besonders unterstützt werden zum Beispiel:

  • Schwangere Frauen
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen ohne Wohn-Möglichkeit.

Aber auch andere Personen können Unterstützung bekommen.

Muss ich dazu einen Antrag stellen?

Sie müssen keinen Antrag stellen:

Wenn Sie schon einen gültigen Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS) haben.

Ein WBS ist eine Bescheinigung für Hilfe zum Wohnen.

Das bedeutet:


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Es gibt günstige Miet-Wohnungen.

Diese Miet-Wohnungen werden mit Geld vom Staat unterstützt.

Die Miete ist deshalb nicht so teuer.

Wenn Sie eine solche Wohnung mieten wollen:

Dann brauchen Sie dafür eine Bescheinigung.

Diese Bescheinigung heißt: Wohn-Berechtigungs-Schein.

Er heißt kurz: WBS.


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Ein WBS gilt immer nur für das Bundes-Land,

wo er ausgestellt wurde.

Das heißt:

Wenn Sie einen WBS bei uns in Köln beantragen:

dann gilt er nur in Nordrhein-Westfalen.

 

Sie werden in der Stadt in eine Liste eingetragen,

in der Sie einen WBS beantragen.

In der Liste werden alle Personen aufgeschrieben,

die in dieser Stadt eine Wohnung suchen.

 

Wenn Sie keinen gültigen WBS haben,

dann müssen Sie einen Antrag stellen!

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Stellen Sie Ihren Antrag dort, wo Sie eine Wohnung suchen!

 

Wenn Sie in einem anderen Bundes-Land eine Wohnung suchen:

Dann müssen Sie dort einen WBS beantragen.

Zum Beispiel:

Wenn Sie einen WBS für Köln haben wollen:

dann müssen Sie den Antrag bei uns stellen.

Auch wenn Sie zum Beispiel noch in Rheinland-Pfalz wohnen.

 

Ein WBS aus einem anderen Bundes-Land

ist in Nordrhein-Westfalen nicht gültig.

Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS)

Angebot für Wohnungs-Suchende

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Wenn Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS) haben:

Dann beachten Sie bitte:

Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch:

dass Sie von uns eine Wohnung bekommen.

Das heißt: Das Amt ist nicht verpflichtet, Ihnen zu helfen.

Viele Vermieter von geförderten Wohnungen suchen sich ihre Mieter selber aus.


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Ein anderes Wort für geförderte Wohnung ist: Sozial-Wohnung.

Der Staat fördert diese Wohnungen mit Geld.

Er unterstützt die Vermieter bei den Kosten.

Deshalb sind sie billiger als normale Wohnungen.

Dort sollen Menschen wohnen, die sonst keine Wohnung finden.

Zum Beispiel: weil sie selbst nicht genug Geld haben.


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Der Vermieter entscheidet:

Wem er seine Wohnung vermietet.

Das entscheidet nicht das Amt!

Der Vermieter entscheidet:

Mit wem er den Miet-Vertrag machen will.

 

Der zuständige WBS-Sachbearbeiter ist Ihr Ansprech-Partner

bei Fragen zur Wohnungs-Suche.

 

Eine Liste von Vermieterinnen und Vermietern

von geförderten Wohnungen in Köln finden Sie hier:

Liste der Vermieterinnen und Vermieter
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Wohnungen finden Sie auch in Zeitungen oder im Internet.

Das Wohnungs-Amt hilft Ihnen bei der Suche.

Es kann aber leider nicht allen Wohnungs-Suchenden helfen.

Weil es nicht so viele von diesen Wohnungen gibt.

Eine Voraussetzung ist: eine besondere Dringlichkeit.

Dringlichkeit heißt, dass etwas sehr wichtig ist.

Besonders dringlich bedeutet: Es sollte sofort getan werden.

Zum Beispiel: Dass Sie schnell eine Wohnung bekommen.

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Wie dringlich das bei Ihnen ist:

Das steht auf Ihrem Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS).

Es ist eingeteilt in Dringlichkeits-Stufen.

Sie können auch Ihren WBS-Sachbearbeiter fragen.

 

Sie bekommen eine schriftliche Benachrichtigung:

wenn es eine passende Wohnung für Sie gibt.

Dann können Sie selbst Kontakt mit der Vermieterin oder dem Vermieter aufnehmen.

 

Weitere Infos und Ansprech-Partner zum Wohnen finden Sie unter:

Behinderten-gerecht Wohnen
Mehr-Generationen-Wohnen - Neue Wohn-Formen in Köln

Angebot für Vermieterinnen und Vermieter

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Das Wohnungs-Amt hilft Ihnen auch beim

Vermieten von einer geförderten Wohnung.

Dabei beachten wir natürlich Ihre Wünsche an die künftigen Mieter.

 

Das Wohnungs-Amt hat eine Liste von Haushalten mit WBS.

Ihre Sach-Bearbeiterin oder Ihr Sach-Bearbeiter findet damit

schnell und einfach passende Mieter für Sie.

 

Sie können so auch herausfinden:

Wie viele Personen gerade eine Wohnung suchen oder anbieten.

 

Weitere Infos und Ansprech-Partner finden Sie im Ratgeber.

Ratgeber: Vermietung geförderter Wohnungen

Wann muss ich im Amt vorsprechen?

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Vorsprache für Wohnungs-suchende:

Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.

Aber ein persönliches Gespräch kann oft helfen!

 

Wenn Sie selbst nicht mit uns sprechen wollen:

dann können Sie auch eine Vertrauens-Person schicken.

Diesem Menschen sollten Sie voll vertrauen.

Sie müssen ihm dann eine Voll-Macht mitgeben.


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Eine Voll-Macht ist ein Papier.

Damit erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.

Den Namen von dieser Person schreiben Sie auf das Papier.

Sie müssen das Papier unterschreiben.

 

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Die Person, die Sie zu uns schicken:

Sie muss uns die Voll-Macht zeigen.

Und sie muss uns ihren Personal-Ausweis zeigen.

Oder sie muss uns ihren Reise-Pass zeigen.


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Wenn Sie einen gültigen Wohn-Berechtigungs-Schein (WBS) haben:

dann bringen Sie ihn bitte mit.

 

Gehen Sie bitte erst zur

Info-Stelle in der 1. Etage im Dienst-Gebäude Kalk-Karree.

Dort bekommen Sie eine Warte-Nummer oder weitere Infos.

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Vorsprache für Vermieter von geförderten Wohnungen:

 

Wenn Sie Fragen zum Vermieten haben, sprechen Sie uns bitte an!

Gerne machen wir auch einen persönlichen Termin.

Sie finden Ihren Ansprech-Partner im Ratgeber.

Ratgeber: Vermietung geförderter Wohnungen in Alltags-Sprache

Muss ich dafür Gebühren bezahlen?

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Nein.

Gebühren sind Kosten.

Es gibt keine Kosten.

 

Weitere Informationen

Kontakt und Erreichbarkeit

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Wohn-Berechtigung und Wohnungs-Vermittlung

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Telefon: 0221 - 2210

Fax: 0221 - 22123100

Öffnungs-Zeiten, Ansprech-Partner und Infos