Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für eine moderne Stadt wie Köln ein unverzichtbares Ziel. Um diesem näher zu kommen, entwickeln wir aktuell den 3. Gleichstellungsaktionsplan mit konkreten Maßnahmen.

Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf dem Thema reproduktive Rechte und Gesundheit.

Was sind reproduktive Rechte?

Reproduktive Rechte beschreiben die Rechte jedes Menschen, selbstbestimmt und frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dabei stehen besonders vier Aspekte im Vordergrund. Diese gelten für alle Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Familienstand, dem Vermögen, der Nationalität, der Religion, der sexuellen Orientierung oder davon, ob sie mit oder ohne Behinderung leben.

Ziel des Aktionsplans ist es, Angebote zu fördern, die diesen vier Rechten entsprechen:

1. Das Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung

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Förderung von Angeboten in den Bereichen:

  • Sexuelle Bildung
  • Aufklärung zu sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Zugang zu Menstruationsprodukten
  • Barrierearmer Zugang zu frauenärztlichen Untersuchungen für alle
  • Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen mit Endometriose
  • Zugang zu medizinischer Versorgung für Personen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind
  • Zugang zu Information über die Wechseljahre

2. Das Recht, Kinder zu bekommen und die Umstände selbst zu bestimmen

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Förderung von Angeboten in den Bereichen:

  • Zugang zu Betreuung durch Hebammen für alle
  • Selbstständige Bestimmung der Geburtsumstände
  • Sicherstellung sicherer und gewaltfreier Geburten für alle Menschen
  • Abbau von Diskriminierung in der Familienplanung
  • Selbstbestimmte Familienplanung für Menschen mit internationaler Familiengeschichte      
  • Kinderwunsch von Menschen mit Behinderung     
  • Kinderwunsch heterosexueller und homosexueller Menschen (Paare und Singles)
  • Anerkennung von trans*-Elternschaft      
  • Adoption    
  • Aufklärung von Gesundheitspersonal zu antidiskriminierendem Verhalten     
  • Umgang mit Sprachbarrieren zwischen Patient*innen und Gesundheitspersonal     
  • Verhinderung ungewollter Sterilisationen

3. Das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs

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Förderung von Angeboten in den Bereichen:

  • Zugang zu Verhütungsmethoden für alle
  • Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
  • Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
  • Wahlfreiheit in Bezug auf die Methode des Schwangerschaftsabbruchs
  • Zugang zu selbstbestimmter Sterilisation
  • Selbstbestimmte Sexualität für alle

4. Das Recht, Kinder unter guten Bedingungen und ohne Gewalt aufzuziehen und die Umstände der Elternschaft selbst zu bestimmen

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Förderung von Angeboten in den Bereichen:

  • Unterstützung selbstbestimmter Elternschaft für alle
  • Unterstützung von Eltern mit Behinderung
  • Unterstützung von Eltern mit internationaler Familiengeschichte
  • Unterstützung armer Eltern
  • Kinderrechte
  • Inklusion

Warum gibt es den Aktionsplan?

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Trotz der gesetzlichen Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist eine tatsächliche Gleichstellung im Alltag noch lange nicht erreicht.

Im Jahr 2006 hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" ins Leben gerufen.

Wir haben diese Charta am 8. August 2011 unterzeichnet, was durch ein breites politisches Bündnis unterstützt wurde. 

Weitere Informationen zur Charta der Gleichstellung

Die bisherigen Aktionspläne

Der 3. Aktionsplan wird derzeit erarbeitet.

Unser 2. Aktionsplan wurde vom Rat für 2019 bis 2021 beschlossen. Darin enthalten sind sechs Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales.

Der 1. Aktionsplan wurde vom Rat für 2016 bis 2020 beschlossen. Die darin enthaltenden 126 Maßnahmen dienen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln in den Bereichen Arbeitswelt, Sport und Freizeit und Sicherheit.

2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2019 bis 2021
PDF, 6558 kb
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2016 bis 2020
PDF, 4888 kb

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