Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten oder niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Das hängt vom Grund Ihres Aufenthaltes ab. Sie können einen befristeten beziehungsweise unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.

Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag auf Aufenthaltstitel? Nutzen Sie hierzu unseren Online-Antrag auf Erteilung (Erstantrag).

Sie wollen Ihren aktuellen Aufenthaltstitel verlängern? Nutzen Sie hierzu unseren Online-Antrag auf Verlängerung.

Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag)

Sie stellen zum ersten Mal einen Antrag für einen Aufenthaltstitel?

Dann füllen Sie bitte den Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vollständig aus. Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen im PDF- oder JPEG-Format hoch und fügen diese zusammen an das Antragsformular an.

Bitte beachten Sie: Über das "Senden"-Feld am Ende des Antrags wird dieser direkt und ohne Unterschrift an uns verschickt. Sie erhalten anschließend schriftlich einen Termin zur Vorsprache. Bei diesem unterschreiben Sie das Antragsformular.

Selbstverständlich können Sie den Antrag auch ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg übersenden.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Antrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde. 

Für den Erstantrag für Erwachsene können Gebühren in Höhe von 100 Euro bis 113 Euro anfallen. Minderjährige zahlen regulär die Hälfte, also circa 50 Euro beziehungsweise 57 Euro.

Auch im Falle einer Ablehnung werden Bearbeitungsgebühren fällig. Eventuell sind Sie von anfallenden Gebühren befreit, weil Sie zum Beispiel Sozialleistungen beziehen.

Hierzu informiert Sie die zuständige Sachbearbeitung nach der Prüfung Ihres Antrags. Alle Gebühren können im Einzelfall abweichen.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

Hier finden Sie den Erstantrag auf Erteilung Ihres Aufenthaltstitels:

Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag)

Probleme in der Darstellung des Online Formulars sind abhängig von dem jeweiligen Internetbrowser (zum Beispiel Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Safari) den Sie nutzen. 

Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels

Füllen Sie diesen vollständig aus. Bitte laden Sie alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen im PDF- oder JPEG-Format hoch und fügen diese zusammen an das Antragsformular an. 

Bitte beachten Sie: Über das "Senden"-Feld am Ende des Antrags wird dieser direkt und ohne Unterschrift an uns verschickt. Sie erhalten anschließend schriftlich einen Termin zur Vorsprache. Bei diesem unterschreiben Sie das Antragsformular. 

Selbstverständlich können Sie den Antrag auch ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg übersenden.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Antrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde. 

Für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Erwachsene können Gebühren in Höhe von 93 Euro bis 96 Euro anfallen. Minderjährige zahlen regulär die Hälfte, also circa 47 Euro beziehungsweise 49 Euro.

Auch im Falle einer Ablehnung werden Bearbeitungsgebühren fällig. Eventuell sind Sie von anfallenden Gebühren befreit, weil Sie zum Beispiel Sozialleistungen beziehen.

Hierzu informiert Sie die zuständige Sachbearbeitung nach der Prüfung Ihres Antrags. Alle Gebühren können im Einzelfall abweichen.  

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

Hier finden Sie den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels:

Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels

Probleme in der Darstellung des Online Formulars sind abhängig von dem jeweiligen Internetbrowser (zum Beispiel Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Safari) den Sie nutzen. 

Zuständigkeiten 

Hier finden Sie eine Übersicht der neun Bezirksausländerämter und deren Zuständigkeitsbereiche: 

Bezirksausländerämter - Stadtteile und Postleitzahlen

Die häufigsten Aufenthaltstitel

 

Befristete Aufenthaltstitel

Au-Pair Aufenthalte
Aufenthalt zu Studienzwecken
Aufenthaltserlaubnis für die nichtselbständige Erwerbstätigkeit

Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis im Rahmen humanitärer Aufenthaltstitel

Visum

Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der zur Einreise und zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Grundsätzlich benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Detailliertere Informationen erhalten Sie unter:

Visumverfahren zur Einreise

Chancen-Aufenthaltsrecht (Chancen AE)

Die Bundesregierung hat die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Die Neuregelung soll langjährig geduldeten Ausländer*innen die Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen.

Weitere Informationen:

Chancen-Aufenthaltserlaubnis (Chancen-AE)

Weitere Informationen