Mit dem Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte übernehmen Sie die Pflicht, diese Grabstätte gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und so der Umgebung anzupassen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs in seiner Gesamtanlage gewahrt bleiben. Dies ergibt sich aus der Friedhofssatzung.

Sollten Sie die Grabpflege nicht selber durchführen können, so besteht die Möglichkeit, diese von einer Friedhofsgärtnerei ausführen zu lassen.

Informationen über die Dauergrabpflege erhalten Sie bei der

Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Weinsbergstraße 138
50823 Köln
Telefon: 0221 / 525658