Unterstützung für über 600 Vereine

Heute wird Sport mehr denn je Teil des Alltags. Man trifft sich in Vereinen, Fitness-Zentren oder in der freien Natur, sei es auf dem Rhein, am Fühlinger See oder im Kölner Grüngürtel. Trotz knapper Steuermittel ist der expandierende Sportsektor seitens unseres Sportamtes als wesentliche Größe heutiger und zukünftiger Freizeitbetätigung zu stärken und zu entwickeln.

Dafür sorgen über 50 Mitarbeiter*innen der Verwaltung und fast 90 Mitarbeiter*innen des Sportstätten-Pflegepersonals auf unseren städtischen Sportanlagen. Ansprechpersonen in den neun Bürgerämtern sind dort zusätzlich die dort tätigen neun Sportsachbearbeiter*innen.

Der hohe Stellenwert des heutigen Sports, dem insbesondere herausragende pädagogische, gesellschaftliche und gesundheitsvorsorgende Funktionen zugeschrieben werden, gibt unserer Sportförderung eine wesentliche Bedeutung im Bereich der freiwilligen städtischen Leistungen. Hauptzielsetzung der Förderung ist die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten und Sicherstellung einer dauerhaften Ausübung vielfältiger Sportarten für alle.

Primäre Zielgruppe sind die Kölner Sportvereine. Dabei werden momentan insgesamt etwa 640 Kölner Sportvereine (mit circa 300.000 Mitgliedern) über unsere Sportförderrichtlinien unterstützt. Aber nicht nur: Wir wenden uns auch an Sportler*innen, die Sport im öffentlichen Raum betreiben.

Finanzielle Förderung

Damit wir auf die Wünsche, Anliegen und Anträge von Sportvereinen eingehen können, ist es notwendig, dass uns Sportvereine die Grunddaten ihres Vereins zur Verfügung stellen. Daher bitten wir die Sportvereine bei der ersten Kontaktaufnahme im laufenden Jahr den Bestandserhebungsbogen auszufüllen und ausgedruckt und unterschrieben zuzusenden. In diesem Zusammenhang sind auch die im Bestandserhebungsbogen genannten Anlagen beizufügen.

Bestandserhebungsbogen

Sportförderrichtlinie, Stand 9. Februar 2023

Kölner Vereine können für unterschiedliche Aspekte des Sports sowie der benötigten baulichen und personellen Infrastruktur eine Unterstützung von uns beantragen. Für einige Bereiche ist es dafür noch nicht einmal erforderlich, dass es sich um einen eingetragenen Sportverein handelt.

Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 eine neue Sportförderrichtlinie beschlossen. Mit der Sportförderrichtlinie haben sie nun alle Förderzugänge des Sportamtes gebündelt und übersichtlich in der Hand.

Sportförderrichtlinie
PDF, 507 kb

Die Sportförderrichtlinie ist in insgesamt drei Förderprogramme unterteilt:

  • Sportinfrastruktur,
  • Sport für Köln und
  • Sportveranstaltungen.

Unter diesen drei Förderprogrammen sind die Ihnen bisher bekannten Förderungen sowie neue Förderzugänge transparent und einheitlich zusammengefasst. Dabei werden die Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung, die der Rat der Stadt Köln im Jahre 2019 beschlossen hat, in besonderem Maße berücksichtigt.

Im Einzelnen sind folgende Förderung möglich:

Sportinfrastruktur:

  • Pflege und Unterhaltung von Sportstätten (Unterhaltungsbeihilfe)
  • Bauförderung/Selbsthilfemaßnahmen
  • Beschaffung Sport- und Sportstättenpflegegeräten

Sport für Köln:

  • Förderung der Sportausbildung
  • Sport im öffentlichen Raum
  • Kids und Senioren*innen in die Clubs
  • Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungserfahrungen
  • Pro Veedel
  • Städtepartnerschaften
  • Sport in Metropolen

Sportveranstaltungen  

Die Einzelheiten zu den Förderungen entnehmen Sie bitte der Sportförderrichtlinie.

Neu in der Sportförderrichtlinie

Neu in der Sportförderrichtlinie sind die Förderzugänge

  • "Sport im öffentlichen Raum",
  • "Städtepartnerschaft und Internationale Sportprojekte",
  • "Sport in Metropolen" und
  • "Sportveranstaltungen".

Darüber hinaus gibt es eine Regelung für Machbarkeitsstudien und eine Öffnungsklausel für Baumaßnahmen mit herausragender sportlicher Bedeutung für strukturbildende Projekte für den Sport in Köln, sofern sie zugleich im Einklang mit den Zielen der Sportentwicklungsplanung stehen.

Ganz wichtig: Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz werden ebenfalls besonders gefördert. Dies einerseits durch eine Fördersumme bis zu 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten. Andererseits durch eine Aufhebung der Nachrangigkeit in Bezug auf Mittelzuwendungen von EU, Bund und Land, die den Umwelt- und Klimaschutz zum Ziel haben. Bitte machen Sie sich mit der Sportförderrichtlinie gerne in ihren Einzelheiten vertraut.

Bei Fragen oder zur Anforderung aktueller Antragsformulare wenden Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse.

E-Mail: Sportamt

Für die Jugendbeihilfe, die Seniorenbeihilfe sowie die Beihilfe für den Behindertensport wenden Sie sich bitte wie bisher an den Stadtsportbund Köln:

Ansprechperson Jugendbeihilfe beim Stadtsportbund Geschäftsstelle StadtSportBund Köln E-Mail: Geschäftsstelle StadtSportBund Köln