Die "Bibliothekspost" kann jetzt wesentlich schneller zugestellt werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert Sie:

  • Wenn ein vorgemerkter Titel zur Abholung bereit steht.
  • Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist (diese Option gibt es nur als E-Mail!).
  • Über die erste und zweite Mahnung (falls es dazu kommen sollte).

Aus technischen Gründen müssen Sie sich jedoch zwischen E-Mail und Benachrichtigung per Post entscheiden - beides geht nicht!

Wenn Sie die Benachrichtigungsart ändern möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an den Kundenservice!

Kundenservice

Was Sie außerdem beachten sollten:

  • Halten Sie bitte immer Ihre E-Mail-Adresse aktuell (genauso wie eine Anschriftenänderung)! Änderungen können Sie in Ihrem Online-Konto selbst vornehmen oder schicken Sie eine E-Mail ebenfalls an den Kundenservice.
  • Geben Sie auch in den Leserkonten Ihrer Kinder Ihre E-Mail-Adresse an, damit Sie vor Ablauf der Leihfristen informiert werden und aktiv werden können!