Das Zentrenbudget ist für das Jahr 2024 bereits ausgeschöpft.
Es sind keine Anträge mehr möglich.
Genauso wichtig, wie die planerische Steuerung des Einzelhandels durch uns, sind die vielfältigen Aktivitäten der Gewerbetreibenden, Bürgervereine, Interessen- und Werbegemeinschaften, Eigentümer*innen, Aktionsgemeinschaften und vieler anderer mehr. Zur Steigerung der Attraktivität in den kleinen und großen Kölner Einkaufsstraßen möchten wir Sie vor Ort bei dieser aktiven Standortentwicklung finanziell unterstützen.
Für private Initiativen stehen Gelder zur Verfügung
Möglich ist eine Anschubfinanzierung bei der Realisierung strukturwirksamer Maßnahmen. Wir fördern Vorhaben, die der Zielsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprechen. Förderfähige Maßnahmen können beispielsweise der Sicherung der Nahversorgung in unterversorgten Bereichen oder der Stärkung eines Geschäftszentrums oder einer Nahversorgungslage dienen. Der maximale Zuschuss pro Antrag liegt bei 2.499 Euro netto. Der städtische Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme betragen, ein Eigenanteil der antragstellenden Person ist also erforderlich.