Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug, das zuletzt in Köln zugelassen war, als bisherige*r Halter*in wieder in Betrieb nehmen?

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und -brief umgetauscht wurden!

  • Fahrzeugbrief

  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung

    oder

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertretung - nutzen Sie hierzu auch unser Formular bei "Downloads und Infos" und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer

  • Personalausweis oder Pass des*der Halter*in

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • Noch vorhandene Kennzeichenschilder

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Wiederzulassung online durchführen

Alternativ zu einer persönlichen Vorsprache können Sie die Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges auch online durchführen. 

Wiederzulassung online durchführen

SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit 2 Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bei "Downloads und Infos" herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Hilfreiche Links

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters und das ausgefüllte Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer vorzulegen sind.

Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Terminbuchung online

Gebühren

23,60 Euro bei Wiederzulassung, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden sind.

Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II betragen 5,10 Euro.

Behalten Sie die Kennzeichen und bringen die alten Schilder mit kommt nur eine Gebühr von 2,60 Euro hinzu.

Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, beträgt die Gebühr 39,00 Euro zuzüglich Wunschkennzeichen, das wären zwischen 10,20 Euro bis 12,80 Euro dazu, siehe Wunschkennzeichen bei "Downloads und Infos".

Die Gebühren für die Online-Wiederzulassung:

  • 11,20 Euro für die Wiederzulassung, inklusive der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro)
  • sowie 2,85 Euro für den Versand der Unterlagen an Sie per Einschreiben. 

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos