Auf Antrag kann ein Vorbescheid zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden.
Man unterscheidet den
a) planungsrechtlichen Vorbescheid,
b) den Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen,
c) den "umfassenden" Vorbescheid. Dieser beinhaltet die Prüfung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Belange mit Ausnahme des statischen Nachweises (benötigte Bauvorlagen siehe Baugenehmigungsverfahren).
Benötigt werden
Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen.
Baubeschreibung
Es ist eine Baubeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispiel bei Gestaltungsfragen).
Betriebsbeschreibung
Es ist eine Betriebsbeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispeil Öffnungszeiten bei gewerblichen Nutzungen).
Lageplan - Flurkarte - Deutsche Grundkarte
Der Lageplan sollte im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Handelt es sich um ein Vorhaben, das in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, dann ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte - Maßstab 1:5000 - erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster erhältlich.
Bauzeichnungen
Es sind die Bauzeichnungen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Schallschutzgutachten
In Abhängigkeit von der Umgebung kann ein spezielles Schallschutzgutachten zur Beurteilung der Immissionen erforderlich sein - beispielsweise für Außengastronomien, Gewerbebetriebe und Versammlungsstätten. Erstellt werden diese Gutachten von Sachverständigen.
Rechnerische Nachweise
Es sind die Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung - GRZ, BMZ, GFZ, Geschossigkeit - einzureichen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Bei Nutzungsänderungen ist die Nutzfläche anzugeben. Bei Gebäuden ist die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die Herstellungssumme einschließlich Umsatzsteuer zu ermitteln.
Bauvorlageberechtigung
Bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit dem planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.
Bürgerberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Hier sind alle Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Einzelfragen erforderlich sind (zum Beispiel Abstandflächen, Stellplätze).
Archiv Archivakten werden im Bedarfsfall beim Zentralen Aktendepot zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.
wird_geladen
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)