Wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten, ist es wichtig, dass Sie die für Sie geltenden Einreisebestimmungen beachten. Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Sie immer einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz. Des Weiteren benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums.

Für die Visumsvergabe ist das Auswärtige Amt zuständig. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema: Internetseite des Auswärtigen Amts

Im Folgenden haben wir Ihnen außerdem die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Sie erfahren weiterhin, an welchen Stellen des Verfahrens wir beteiligt sind. Lediglich im Rahmen einer Verpflichtungserklärung brauchen Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Benötige ich ein Visum?

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel ein Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige, die aus einem Land der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsraum Staaten oder der Schweiz stammen. Für kurzfristige Aufenthalte von höchstens drei Monaten gibt es für einige Staatsangehörige ebenfalls Ausnahmen von der Visumspflicht.

Der Visanavigator des Auswärtigen Amtes hilft bei der Orientierung, ob Sie ein Visum benötigen: Visa-Navigator

Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie auch bei den deutschen Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten: Deutsche Auslandsvertretungen

Aufenthalt bis drei Monate

Informationen zu sogenannten Schengen-Visa für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen / drei Monaten (Schengen-Visa) finden Sie hier: Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte

Aufenthalt über drei Monate

Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten, benötigen Sie ein zweckentsprechendes nationales Visum. Dieses Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise beantragen. Weitere Informationen zu nationalen Visa für langfristige Aufenthalte über 90 Tage / drei Monate finden Sie hier: Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte und hier Informationen zu Aufenthaltstiteln und ihre Beantragung

Als Staatsangehörige*r Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach Ihrer Einreise beantragen. Diesen Antrag stellen Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Bei uns ist das Ausländeramt für Sie zuständig.

Sie können auch ohne Visum einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn Sie nachfolgende Staatsangehörigkeit besitzen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco oder San Marino. Sollten Sie zu Erwerbszwecken einreisen wollen, müssen Sie im Vorfeld ein nationales Visum beantragen. In allen anderen Fällen können Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach Einreise beim Ausländeramt beantragen.

Reise- und Aufenthaltszwecke

Grundsätzlich benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Den Reisezweck oder Aufenthaltszweck müssen Sie im Rahmen der Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder dem Generalkonsulat angeben und alle für die Erteilung maßgeblichen Angaben machen. Reisezwecke oder Aufenthaltszwecke können sein:

  • Besuch
  • Geschäftsreise
  • Familiennachzug
  • Eheschließung
  • Erwerbstätigkeit
  • Studium
  • Ausbildung

Wo bekommen Sie ein Visum?

Bitte beantragen Sie Ihr Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat in Ihrem Herkunftsstaat oder dem Staat Ihres gewöhnlichen erlaubten Aufenthalts.

Deutsche Auslandsvertretungen

Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Antrag?

Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung eines Visums vorlegen müssen, unterscheiden sich je nach Zweck des Aufenthalts und nach Herkunftsland. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Botschaft oder beim Generalkonsulat.

Deutsche Auslandsvertretungen

Auch über den Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes erfahren Sie, welche Unterlagen Sie einreichen müssen beziehungsweise welche allgemeinen Voraussetzungen Ihr Antrag erfüllen muss.

Visa-Navigator

Visum zur Eheschließung

Wenn Sie ein Visum zur Eheschließung beantragen, müssen Sie unserem Ausländeramt eine deutsche Verpflichtungserklärung vorlegen. Wir empfehlen Ihnen, diese Verpflichtungserklärung bereits im Vorfeld zu beantragen, da die Ausstellung einige Zeit dauert. Zudem können Sie die Verpflichtungserklärung so bereits bei Beantragung des Visums beifügen.

Informationen und Beantragung der Verpflichtungserklärung

Visum zur Fachkräfteeinwanderung

Wenn Sie Fragen zur Fachkräfteeinwanderung haben, können Sie sich jederzeit an die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW wenden. Diese unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung

Beteiligung der Ausländerbehörde und Auskunft zum Bearbeitungsstand

Bei einem zustimmungsbedürftigen Visum sendet die deutsche Auslandsvertretung, bei der Sie Ihr Visum beantragt haben, Ihren Visumantrag mit der Bitte um Stellungnahme an die Ausländerbehörde an Ihrem künftigen Aufenthaltsort oder an die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW. Die Weiterleitung der Unterlagen nimmt ab Ihrer Antragstellung durchschnittlich drei bis vier Wochen in Anspruch.

Die Stellungnahme der Ausländerbehörde ist ein rein interner Verwaltungsvorgang, der sich ausschließlich an die Auslandsvertretung richtet. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen. Sollten Unterlagen von in Köln lebenden Bezugspersonen im Rahmen der Familienzusammenführung erforderlich sein, setzen wir uns mit diesen Personen in Verbindung.

Nach der Stellungnahme des Ausländeramtes zum Visumsantrag, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung abschließend über den Antrag und erteilt Ihnen bei positiver Entscheidung das Visum.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen immer an die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Nur dort erhalten Sie Auskunft über den Bearbeitungsstand. Wir als lokale Ausländerbehörde haben keine Einsicht in den Prozess.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt berechtigt, liegt bei mehreren Monaten. Falls Sie ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Es kann auch zu Wartezeiten kommen, bis Sie den Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung überhaupt stellen können.

Was ist nach der Einreise zu tun?

Nach der Einreise (außer bei Besuchszwecken oder Geschäftsreisen) müssen Sie an Ihrem neuen Wohnort zunächst Ihren offiziellen Wohnsitz anmelden. In Köln können Sie dies in einem unserer neun Kundenzentren tun. Bitte beachten Sie die Hinweise und Unterlagen die Sie zur Wohnsitzanmeldung benötigen.

Informationen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes

Danach beantragen Sie bitte beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel (Erstantrag).

Aufenthaltstitel

Füllen Sie diesen bitte vollständig aus und fügen Sie alle geforderten Unterlagen bei. Ihr Antrag wird online direkt an die zuständige Stelle übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums stellen müssen. Aufgrund der Bearbeitungszeit empfehlen wir Ihnen, den Antrag zeitnah nach Ihrer Einreise zu stellen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländeramt
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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