Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben für:

Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)

  • Visum zu Besuchszwecken

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)

  • Multi-Visum
  • Visum zum Studium oder Sprachkurs
  • Visum zu Arbeitsaufnahme oder Arbeitssuche
  • Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
  • Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung

Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist und Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen übernommen werden. 

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen könnten. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.

Voraussetzungen für eine Verpflichtungserklärung

Empfänger von Sozialleistungen und/oder Bürgergeld (SGB II & SGB XII) sowie Wohngeld oder Lastenzuschuss, können keine Gäste, die ein Visum benötigen, einladen.

Bei allen Antragsstellenden ist die Pfändungsfreigrenze die Berechnungsgrundlage für die Verpflichtungserklärung. 

Als Gastgeber*in müssen Sie in Köln Ihren Hauptwohnsitz haben und über ein regelmäßiges pfändbares Einkommen verfügen. Ihr Nettoeinkommen muss hoch genug sein, vergleichen Sie hierzu bitte Ihre Pfändungsfreigrenze. 

Informationen des Bundesministerium der Justiz - Pfändungsfreigrenzen

Besonderheit bei langfristigen Aufenthalten: 

Haben Sie einen befristeten Aufenthaltstitel für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung und/oder des Aufenthalts des Gastes.

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler)

Arbeitnehmer*innen (Angestellte*r oder als Geschäftsführer*in selbstständig) : 

  • Antragformular zur Verpflichtungserklärung
  • Besitz eines gültigen Personalausweis oder Reiseausweis oder
  • eines gültigen Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) von mindestens sechs Monaten
  • Bestätigung des Arbeitgebers / der Arbeitsgeberin über das bestehende Arbeitsverhältnis (nicht gekündigt), erfolgreich bestandene Probezeit sowie unbefristete Beschäftigung. Bei befristeter Beschäftigung Angabe der Dauer der Befristung
  • einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat), auf dem der Erhalt Ihres Gehaltes zu sehen ist 

Selbstständige:

  • Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
  • Besitz eines gültigen Personalausweis oder Reiseausweis oder
  • eines mindestens sechs Monaten gültigen Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) 
  • einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat)
  • aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommender letzten drei Monate oder
  • letzter gültiger Steuerbescheid

Freiberuflich Tätige: 

  • Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
  • Besitz eines gültigen Personalausweis oder Reiseausweis oder
  • eines gültigen Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) von mindestens sechs Monaten
  • Vorlage von aktuellen Kontoauszügen der letzten drei Monate des eigenen Bankkontos und 
  • aktuelle Bescheinigung der*des Steuerberaters*in über das monatliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate oder
  • letzter gültiger Steuerbescheid 

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Rentner*innen)

  • Antragsformular zur Verpflichtungserklärung und
  • Besitz eines gültigen Personalausweis oder Reiseausweis oder
  • eines gültigen Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) von mindestens sechs Monaten
  • einen aktuellen Rentenbescheid
  • einen Auszug Ihres Bankkontos des letzten Monats (vollständiger Monat)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Einzelunternehmen, Firmen und Vereine)

  • Gewerbeanmeldung (bei Erstantragstellung) 
  • Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug (bei Erstantragstellung)
  • Jahresbilanz vom Vorjahr 
  • Haftungserklärung für den Gast auf einem Brief mit Firmenbriefkopf (kein Antragsformular) 

 

Beispiel für eine Haftungserklärung finden Sie unter Downloads und Infos auf dieser Seite. 

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für die Familienzusammenführung / Eheschließung)

  • Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
  • Besitz eines gültigen Personalausweis oder Reiseausweis oder
  • eines gültigen Aufenthaltstitel (befristet oder unbefristet (Niederlassungserlaubnis)) von mindestens sechs Monaten
  • alle benötigten Unterlagen von Arbeitnehmer*innen oder Selbstständigen und Freiberuflichen

Antragsformular und Abgabe für die Verpflichtungserklärung

Antragsformular zur Verpflichtungserklärung

Bitte geben Sie unbedingt bei Ihrer Zusendung Ihre telefonische Erreichbarkeit an. 

Per Post schicken Sie Ihren Antrag und alle Unterlagen in Kopie an: 

Ausländeramt 
332/10 Bonität 
Dillenburger Str. 56-66
51105 Köln

Oder nutzen Sie das Kontaktformular Ausländeramt - Anliegen Einladung eines Gastes / Verpflichtungserklärung und laden den Antrag sowie die Unterlagen als Anlage hoch.

Oder Sie haben die Möglichkeit, Ihre vollständigen Unterlagen dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13 bis 15 Uhr im Büro 3 C 10, 2. Gebäude, 3. Etage, Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln, Hauseingang 60, persönlich abzugeben. 

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen in Kopie zur Abgabe mitbringen. Nur so können wir eine zügige Bearbeitung gewährleisten. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund des hohen Antragsaufkommens derzeit keine direkte Prüfung ihres Antrags vornehmen können.

Sobald wir Ihren Antrag abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie eine telefonische Mitteilung oder eine E-Mail von uns.

Kontaktformular Ausländeramt

Was passiert nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung?

Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die eingeladene Person senden.

Diese muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht die Person eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss die eingeladene Person auch im Original vorlegen. 

Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen, als Gastgeber*in, in Deutschland abgeschlossen werden. 

Wie lange wird die Verpflichtungserklärung anerkannt?

Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel für bis zu sechs Monate nach ihrer Ausstellung von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt. Bis dahin muss Ihr Gast die Verpflichtungserklärung bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen. 

Was passiert, wenn die Bonität nicht gegeben ist?

Sollte die Prüfung der Unterlagen ergeben, dass Ihre Bonität nicht gegeben ist, können Sie nach einem Beratungsgespräch mit uns unter Umständen eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um die Verpflichtungserklärung zu erhalten.

In den folgenden Konstellationen, ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung möglich, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten und die entsprechende Einreise zu ermöglichen:

  • bei bevorstehender Geburt eines Kindes
  • bei kürzlich aufgetretenem Tod eines Familienmitglieds
  • zur Unterstützung der im Inland lebenden Familie bei schwererer Krankheit oder nach einem schweren Unfall eines Familienmitglieds
  • zur Unterstützung einer alleinerziehenden Person bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall, sowie zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung; bei schwerer und schwerster Krankheit von Familienmitgliedern im Inland


Als Familie im Sinne der obengenannten Fälle gelten alle Verwandten bis einschließlich des dritten Verwandtschaftsgrades (Onkel, Tante, Neffe, Nichte)

Eine Sicherheitsleistung kann für folgende Zwecke zur Einreise nicht hinterlegt werden:

  • Teilnahme an Hochzeiten
  • Teilnahme an Familienfeiern und Geburtstagen
  • zur Begehung von staatlichen oder religiösen Feiertagen


Für Studierende und Auszubildende ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten möglich.

Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gäste. Für eine erwachsene Person beträgt die Sicherheitsleistung 2.500 Euro, für eine minderjährige Person beträgt diese 1.250 Euro (Stand August 2020). 

Können Sie keine Sicherheitsleistung hinterlegen, können Sie der Person, die Sie einladen möchten, eine formlose Einladung schreiben.

Mit dieser kann die Person dann zur deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) gehen und diese entscheidet dann, ob ein Visum ausgestellt wird. 

Vorsprache

Sobald wir Ihren Antrag abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie eine telefonische Mitteilung oder eine E-Mail von uns. Wir besprechen dann die Abholung der fertigen Verpflichtungserklärung. 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. 

Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Bonität nicht nachgewiesen werden kann.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 66 Absatz 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

§ 68 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bonität - Verpflichtungserklärung
Dillenburger Str. 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-27500
Kontakt
Öffnungszeiten

Schicken Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen entweder per Post oder digital per Kontaktformular als Anhang mit dem Anliegen "Einladung eines Gastes / Verpflichtungserklärung".

Sie können Ihre vollständigen Unterlagen in Kopie auch persönlich abgeben:
Dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 13 bis 15 Uhr im Büro 3 C 10, 2. Gebäude, 3. Etage, Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln, Hauseingang 60, persönlich abgeben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund des hohen Antragsaufkommens derzeit keine direkte Prüfung ihres Antrags vornehmen können

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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